Tips für Antragsteller

  • Antragsfristen / Projektbeginn
    Beim Fonds Soziokultur können zweimal jährlich Förderanträge eingereicht werden;
    Einsendeschluss ist der 1. Mai bzw. der 1. November eines Jahres. Die Projekte dürfen erst nach den Entscheidungssitzungen des Fonds-Kuratoriums beginnen (jeweils ca. 10 Wochen nach Ablauf der Antragsfristen).

  • Entscheidungsgrundlage
    Das Kuratorium des Fonds Soziokultur e.V. entscheidet über die Förderungsanträge auf der Grundlage der Förderungsgrundsätze/Vergaberichtlinien des Fonds.

  • Antragstellung
    Der Fonds Soziokultur unterstützt vorrangig freie Träger der Kulturarbeit (Vereine, Initiativen). Das Kuratorium empfiehlt allen Antragstellern, ihren Förderungsantrag auf dem entsprechenden Vordruck des Fonds zu formulieren, der über die Geschäftsstelle oder über unsere Internet-Adresse bezogen werden kann.

  • Keine Haushaltsjahrbindung
    Die Fördermittel des Fonds Soziokultur sind nicht an das Haushaltsjahr gebunden.

  • Keine Doppelförderung
    Der Fonds Soziokultur darf keine Projekte unterstützen, die eine Förderung von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), von einer vom BKM ständig geförderten Einrichtung (z.B. von Hauptstadtkulturfonds, Stiftung Kunstfonds, Deutscher Literaturfonds, Fonds Darstellende Künste, Stiftung Preußischer Kulturbesitz) oder von der Kulturstiftung des Bundes erhalten..



  • Kosten- und Finanzierungsplan
    Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kosten- und Finanzierungsplan die gesamten Kosten Ihres Projektes ausweist und nicht nur Kosten in Höhe der beim Fonds Soziokultur beantragten Förderung. Der Fonds Soziokultur fördert durch die Vergabe von Zuschüssen zu den Projektgesamtkosten.
  • Förderungsvolumen/-sätze
    Dem Fonds Soziokultur stehen für seine Aufgaben jährliche Haushaltsmittel in einer Größenordnung bis 1 Mio. € zur Verfügung. Die ausgewählten Projekte wurden bisher mit Förderbeträgen zwischen € 3.000 und max. € 26.000 pro Vorhaben unterstützt. Der Anteil der Fördermittel des Fonds Soziokultur an der Gesamtfinanzierung eines Projektes beträgt in der Regel nur maximal 50 Prozent.

  • Keine regelmäßige Förderungen /
    keine Zuschüsse für Investitionen

    Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich Projekte, also inhaltlich abgegrenzte und zeitlich begrenzte Vorhaben; regelmäßige Förderungen (etwa Übernahme der Kosten des laufenden Arbeitsprogrammes einer Einrichtung, des laufenden Bürobetriebes o.ä.) sind nicht vorgesehen. Auch eine Beantragung von Zuschüssen für investive Ausgaben (Ausrüstungs-/Bauinvestitionen) ist nicht möglich.

  • Zeitschrift »Kulturszene«
    Gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 2,20 Euro (in Briefmarken) ist bei der Geschäftsstelle die letzte Ausgabe der Fonds Zeitschrift »Kulturszene« erhältlich, in der ausgewählte Modellprojekte aus drei Förderjahren vorgestellt werden.