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- Antragsfristen / Projektbeginn
Beim Fonds Soziokultur können zweimal jährlich Förderanträge eingereicht werden;
Einsendeschluss ist der 1. Mai bzw. der 1. November eines Jahres. Die Projekte dürfen erst nach den Entscheidungssitzungen des Fonds-Kuratoriums beginnen (jeweils ca. 10 Wochen nach Ablauf der Antragsfristen).
- Entscheidungsgrundlage
Das Kuratorium des Fonds Soziokultur e.V. entscheidet über
die Förderungsanträge auf der Grundlage der Förderungsgrundsätze/Vergaberichtlinien
des Fonds.
- Antragstellung
Der Fonds Soziokultur unterstützt vorrangig freie Träger
der Kulturarbeit (Vereine, Initiativen). Das Kuratorium empfiehlt
allen Antragstellern, ihren Förderungsantrag auf dem entsprechenden
Vordruck des Fonds zu formulieren, der über die Geschäftsstelle
oder über unsere Internet-Adresse bezogen werden kann.
- Keine Haushaltsjahrbindung
Die Fördermittel des Fonds Soziokultur sind nicht an das
Haushaltsjahr gebunden.
- Keine Doppelförderung
Der Fonds Soziokultur darf keine Projekte unterstützen, die eine
Förderung von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien (BKM), von einer vom BKM ständig geförderten Einrichtung
(z.B. von Hauptstadtkulturfonds, Stiftung Kunstfonds, Deutscher
Literaturfonds, Fonds Darstellende Künste, Stiftung Preußischer
Kulturbesitz) oder von der Kulturstiftung des Bundes erhalten..
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- Kosten- und Finanzierungsplan
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kosten- und Finanzierungsplan
die gesamten Kosten Ihres Projektes ausweist und nicht nur Kosten
in Höhe der beim Fonds Soziokultur beantragten Förderung.
Der Fonds Soziokultur fördert durch die Vergabe von Zuschüssen
zu den Projektgesamtkosten.
- Förderungsvolumen/-sätze
Dem Fonds Soziokultur stehen für seine Aufgaben jährliche
Haushaltsmittel in einer Größenordnung bis 1 Mio. €
zur Verfügung. Die ausgewählten Projekte wurden bisher
mit Förderbeträgen zwischen € 3.000 und max. €
26.000 pro Vorhaben unterstützt. Der Anteil der Fördermittel des Fonds Soziokultur an der Gesamtfinanzierung eines Projektes beträgt in der Regel nur maximal 50 Prozent.
- Keine regelmäßige Förderungen
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keine Zuschüsse für Investitionen
Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich Projekte,
also inhaltlich abgegrenzte und zeitlich begrenzte Vorhaben; regelmäßige
Förderungen (etwa Übernahme der Kosten des laufenden
Arbeitsprogrammes einer Einrichtung, des laufenden Bürobetriebes
o.ä.) sind nicht vorgesehen. Auch eine Beantragung von Zuschüssen
für investive Ausgaben (Ausrüstungs-/Bauinvestitionen)
ist nicht möglich.
- Zeitschrift »Kulturszene«
Gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 2,20 Euro (in Briefmarken)
ist bei der Geschäftsstelle die letzte Ausgabe der Fonds
Zeitschrift »Kulturszene« erhältlich, in der
ausgewählte Modellprojekte aus drei Förderjahren vorgestellt
werden.
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