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- Voraussetzung der Förderung
ist ein entscheidungsreifer Antrag. Anträge können nur
bearbeitet werden, wenn sie die im Abschnitt »Antragstellung«
beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Die Geschäftsstelle
hat auf die Erfüllung dieser Voraussetzungen zu achten. Im
Einzelfall ist eine Beratung der Antragsteller durch die Geschäftsstelle
möglich.
- Über die Förderung entscheidet
das Kuratorium des Fonds Soziokultur e.V. Der Rechtsweg
ist ausgeschlossen. Die Geschäftsstelle teilt die Entscheidungen
des Kuratoriums den Antragstellern ohne Begründung mit.
- Die Antragsfristen sind verbindlich;
sie werden vom Kuratorium festgelegt und sind in der Geschäftsstelle
zu erfragen.
- Antragstellung
Der Fonds Soziokultur unterstützt vorrangig freie Träger der Kulturarbeit (Vereine, Initiativen). Das Kuratorium empfiehlt allen Antragstellern, ihren Förderungsantrag auf dem entsprechenden Vordruck des Fonds zu formulieren, der über die Geschäftsstelle oder über unsere Internet-Adresse bezogen werden kann.
4.1 • Antragsteller
Name, Vorname, Alter, Ausbildung, Anschrift
Informationen über bisherige Arbeiten und Projekte,
bei Institutionen zusätzlich:
Rechtsform, Satzung, ggf. Gemeinnützigkeit, Gründungsdatum,
Angabe über Organisations-, Leitungs-, Finanzstruktur,
Arbeitsprogramm (Selbstdarstellung),
bei Initiativen zusätzlich: Verantwortlicher.
4.2 • Beschreibung und Begründung
des Vorhabens (Projektbeschreibung)
4.3 • Beginn und Abschluss
des Vorhabens (Zeitplan)
4.4 • Kosten- und
Finanzierungsplan
- Bewilligungsgrundsätze
Die Fördermittel des Fonds Soziokultur werden auf Grundlage
eines privatrechtlichen Vertrages zur Verfügung gestellt
(Fördervertrag). Soweit nichts anderes geregelt ist, bestimmen
sich die Rechte und Pflichten der Vertragspartner ergänzend und
sinngemäß nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen
zur Projektförderung (ANBest-P). Sie sind in der Fassung vom
August 2002 Bestandteil des Fördervertrages. Im Zweifel gelten die
den Fonds Soziokultur als Zuwendungsempfänger betreffenden
Regelungen und Verpflichtungen sinngemäß für den
Förderungsempfänger.
Bonn, Oktober 2006
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