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“Kultur für Alle“ und Behinderte: Gisela Bruns und Darren Grundorf über kulturelle Teilhabe, soziale Ausgrenzung und die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“.
Es gibt verschiedene Aspekte, die man unter der Überschrift “Kultur und Behinderung“ behandeln könnte, etwa Behinderte als Kunstschaffende, als Mitarbeiter in kulturellen Einrichtungen oder behinderte Menschen als Objekte künstlerischer Darstellung. Wir möchten einen anderen Ausschnitt ein wenig näher beleuchten, und zwar die Situation behinderter Menschen als Teil des Publikums, als Besucher oder Nutzer kultureller Einrichtungen. Grundlage unserer Überlegungen dazu sind persönliche Erfahrungen und Beobachtungen. Hierauf zurückzugreifen ist schon deshalb notwendig, weil es Erhebungen, Untersuchungen oder wissenschaftliche Auseinandersetzungen mit diesem Thema kaum gibt. Wir haben beruflich – wenn auch in sehr unterschiedlichem Zusammenhang –mit der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ zu tun und nehmen gern und häufig am Hamburger Kulturleben teil. Beides zusammen bietet die Möglichkeit, einen veränderten Blick auf die Kulturlandschaft zu werfen und Fragen zu stellen.
Die UN-Konvention
Die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ ist formal gesehen ein völkerrechtlicher Vertrag, der von der Bundesrepublik unterzeichnet und ratifiziert wurde. Die Folge: seit dem 26. März 2009 ist er im Rang eines Bundesgesetzes rechtsverbindlich. Inhaltlich ist die Konvention ein in verschiedener Hinsicht bemerkenswertes Dokument. Sie schafft keine neuen, speziellen Menschenrechte für Behinderte, aber sie formuliert die international anerkannten Menschenrechte unter Berücksichtigung spezifischer Lebenslagen behinderter Menschen aus deren Perspektive. Zu diesen anerkannten Menschenrechten gehört auch das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, das in engem Zusammenhang mit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der Zugänglichkeit oder Barrierefreiheit steht.
Bemerkenswert ist das Verständnis von Behinderung, das in der Konvention zum Ausdruck kommt. Sie geht vom „sozialen Modell“ von Behinderung aus. Dieses Modell legt den Fokus nicht auf das medizinische Defizit eines Einzelnen als Grund für die Behinderung, sondern darauf, wie die Umwelt gestaltet ist und wie diese Gestaltung dazu beiträgt, behinderten Menschen eine umfassende Teilhabe in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen, zu erschweren oder ganz zu verwehren. Nach diesem Modell ist Behinderung ein soziales Konstrukt und entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit (medizinischen) Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die wiederum die volle Teilhabe be- oder verhindern. Barrieren oder „Zugangssperren“ im Sinne der Konvention sind also nicht nur technischer oder baulicher Art, sondern zeigen sich auch in Haltungen gegenüber behinderten Menschen.
Bemerkenswert ist weiter der in der Konvention enthaltene Gedanke der „sozialen Inklusion“ als Leitmotiv politischen Handelns. Soziale Inklusion verstanden als Vision eines Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Behinderungen, in dem Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens geachtet wird. Behinderte Menschen gehören zur Gesellschaft und ihre Belange werden deshalb von vornherein berücksichtigt. Vielfalt und Verschiedenheit von Individuen wird als Chance gesehen, „Normalität“ wird nicht vorausgesetzt. Es ist „normal“, verschieden zu sein. Soziale Inklusion bedeutet deshalb nicht Anpassung eines Individuums an die Gesellschaft mit dem Ziel, eine wie auch immer definierte „Normalität“ zu erreichen. Sie bedeutet vielmehr, gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen eine möglichst umfassende Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen, d.h. die Gesellschaft in allen Bereichen zugänglich oder barrierefrei zu gestalten. Praktisch ausgedrückt: Behinderte Menschen leben und arbeiten, wo nicht behinderte Menschen auch leben und arbeiten. Sie verbringen ihre Freizeit dort, wo dies auch nicht behinderte Menschen tun, in Kinos, Theatern, auf Sportplätzen, bei Stadtteilfesten, in Museen, Bibliotheken, Stadtteilzentren, Grünanlagen, Konzerthallen, Gaststätten oder Fußballstadien.
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Schlagworte: Ausgrenzung, Behinderung, Integration, Kultur für alle, Kulturelle Teilhabe, Menschenwürde, Teilhabe, UNO-Konvention
