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“Kultur für Alle“ und Behinderte: Gisela Bruns und Darren Grundorf über kulturelle Teilhabe, soziale Ausgrenzung und die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“.
Es gibt verschiedene Aspekte, die man unter der Überschrift “Kultur und Behinderung“ behandeln könnte, etwa Behinderte als Kunstschaffende, als Mitarbeiter in kulturellen Einrichtungen oder behinderte Menschen als Objekte künstlerischer Darstellung. Wir möchten einen anderen Ausschnitt ein wenig näher beleuchten, und zwar die Situation behinderter Menschen als Teil des Publikums, als Besucher oder Nutzer kultureller Einrichtungen. Grundlage unserer Überlegungen dazu sind persönliche Erfahrungen und Beobachtungen. Hierauf zurückzugreifen ist schon deshalb notwendig, weil es Erhebungen, Untersuchungen oder wissenschaftliche Auseinandersetzungen mit diesem Thema kaum gibt. Wir haben beruflich – wenn auch in sehr unterschiedlichem Zusammenhang –mit der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ zu tun und nehmen gern und häufig am Hamburger Kulturleben teil. Beides zusammen bietet die Möglichkeit, einen veränderten Blick auf die Kulturlandschaft zu werfen und Fragen zu stellen.
Die UN-Konvention
Die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ ist formal gesehen ein völkerrechtlicher Vertrag, der von der Bundesrepublik unterzeichnet und ratifiziert wurde. Die Folge: seit dem 26. März 2009 ist er im Rang eines Bundesgesetzes rechtsverbindlich. Inhaltlich ist die Konvention ein in verschiedener Hinsicht bemerkenswertes Dokument. Sie schafft keine neuen, speziellen Menschenrechte für Behinderte, aber sie formuliert die international anerkannten Menschenrechte unter Berücksichtigung spezifischer Lebenslagen behinderter Menschen aus deren Perspektive. Zu diesen anerkannten Menschenrechten gehört auch das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, das in engem Zusammenhang mit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der Zugänglichkeit oder Barrierefreiheit steht.
Bemerkenswert ist das Verständnis von Behinderung, das in der Konvention zum Ausdruck kommt. Sie geht vom „sozialen Modell“ von Behinderung aus. Dieses Modell legt den Fokus nicht auf das medizinische Defizit eines Einzelnen als Grund für die Behinderung, sondern darauf, wie die Umwelt gestaltet ist und wie diese Gestaltung dazu beiträgt, behinderten Menschen eine umfassende Teilhabe in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen, zu erschweren oder ganz zu verwehren. Nach diesem Modell ist Behinderung ein soziales Konstrukt und entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit (medizinischen) Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die wiederum die volle Teilhabe be- oder verhindern. Barrieren oder „Zugangssperren“ im Sinne der Konvention sind also nicht nur technischer oder baulicher Art, sondern zeigen sich auch in Haltungen gegenüber behinderten Menschen.
Bemerkenswert ist weiter der in der Konvention enthaltene Gedanke der „sozialen Inklusion“ als Leitmotiv politischen Handelns. Soziale Inklusion verstanden als Vision eines Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Behinderungen, in dem Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens geachtet wird. Behinderte Menschen gehören zur Gesellschaft und ihre Belange werden deshalb von vornherein berücksichtigt. Vielfalt und Verschiedenheit von Individuen wird als Chance gesehen, „Normalität“ wird nicht vorausgesetzt. Es ist „normal“, verschieden zu sein. Soziale Inklusion bedeutet deshalb nicht Anpassung eines Individuums an die Gesellschaft mit dem Ziel, eine wie auch immer definierte „Normalität“ zu erreichen. Sie bedeutet vielmehr, gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen eine möglichst umfassende Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen, d.h. die Gesellschaft in allen Bereichen zugänglich oder barrierefrei zu gestalten. Praktisch ausgedrückt: Behinderte Menschen leben und arbeiten, wo nicht behinderte Menschen auch leben und arbeiten. Sie verbringen ihre Freizeit dort, wo dies auch nicht behinderte Menschen tun, in Kinos, Theatern, auf Sportplätzen, bei Stadtteilfesten, in Museen, Bibliotheken, Stadtteilzentren, Grünanlagen, Konzerthallen, Gaststätten oder Fußballstadien.
Die Normalität
Es ist in den vergangenen Jahren einiges geschehen, um das Recht behinderter Menschen auf Teilhabe am kulturellen Leben zu verwirklichen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung integrativer Projekte, die behinderten Künstlern Möglichkeiten für Proben, Auftritte oder Ausstellungen bieten (in Hamburg z.B. „Die Schlumper“, „Station 17“, „Die Eisenhansband“, „Meine Damen und Herren“ oder das Netzwerk für behinderte Künstler „eucrea“).
Dennoch ist es bei weitem nicht zum Alltag und zur Selbstverständlichkeit geworden, Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen und den sich daraus ergebenden Anforderungen an Barrierefreiheit als Publikum/Besucher genauso im Blick zu haben wie nicht behinderte Menschen. Einige Beispiele:
- Gibt es für gehörlose Menschen die Möglichkeit, nicht nur ausnahmsweise an Theaterinszenierungen, Führungen in Museen oder Stadtteilrundgängen teilzunehmen – sind Gebärdensprachdolmetscher oder entsprechende technische Ausrüstungen vorhanden?
- Sind Programmhefte, Ankündigungen oder Flyer vom Schriftbild her so gestaltet, dass auch sehbehinderte Menschen sie lesen können?
- Sind Internetauftritte von Kultureinrichtungen barrierefrei gestaltet?
- Sind ausreichend Plätze für Rollstuhlfahrer vorhanden? „Müssen“ sie immer in der ersten Reihe und/oder am Rand sitzen?
- Wird darüber nachgedacht, wie man Menschen mit kognitiven Einschränkungen (Lernbehinderungen) in das kulturelle Leben einbeziehen kann?
- Werden für blinde oder sehbehinderte Menschen bei Filmvorführungen Bildbeschreibungen (Audiodeskription) zur Verfügung gestellt?
- Werden „normale“ Theaterabende oder auch Einführungen in Inszenierungen für gehörlose Menschen mit Unterstützung von Gebärdensprachdolmetschern verstehbar gemacht?
- Kennt sich das Personal mit den Hilfsmitteln wie Induktionsschleifen für Schwerhörige aus und kann bei Problemen helfen?
- Können sich behinderte Menschen überhaupt eingeladen und willkommen fühlen? Werden Sie in Informationsmaterialien angesprochen? Gibt es darin Hinweise auf die Zugänglichkeit, auf Parkplätze für Behinderte, auf Behindertentoiletten? Wird Unterstützung angeboten? Besteht Transparenz über Ermäßigungen?
Man wird diese Fragen häufig mit „Nein“ beantworten müssen oder vielleicht mit „manchmal“. Woran liegt das? Hierzu einige Thesen:
- Veranstaltungen barrierefrei zu gestalten ist zu teuer und mit zu großem Aufwand verbunden.
- Es ist nicht klar, wann etwas „barrierefrei“ ist oder was dabei alles zu beachten ist. Man hält deshalb manches für barrierefrei, was es tatsächlich gar nicht ist.
- Die Organisatoren von Veranstaltungen oder die Leitungen kultureller Einrichtungen denken einfach nicht daran, behinderte Menschen als Teil des Publikums zu sehen und um sie zu werben. Behinderte Menschen sind – wie auch in anderen Bereichen der Gesellschaft – unsichtbar.
- Es gibt Berührungsängste.
- Behinderte Menschen sind vielleicht unerwünscht.
- Sie sind als Publikum finanziell unattraktiv, da sie häufig nur reduzierte Eintrittspreise zahlen.
Selbst wenn behinderte Menschen bei der Planung gedanklich einbezogen und Informationen für sie bereit gestellt werden, gelingt dies nicht immer. Als Beispiel hierfür sei das Programmheft des „Filmfest Hamburg“ aus dem Jahr 2009 genannt. Darin wurden die Filmfestkinos kurz beschrieben und Hinweise darauf gegeben, ob sie für Rollstuhlfahrer geeignet sind oder nicht. Leider waren diese Informationen nicht immer zutreffend. Hätte sich ein Rollstuhlfahrer in Unkenntnis der Örtlichkeiten auf die Angabe „Das große Kino ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich“ verlassen, hätte er oder sie sich spätestens bei Ankunft vor dem betreffenden Kino ziemlich geärgert. Hat man erst einmal den Weg in das Kino hinein geschafft, ist die Angabe zutreffend. Ein Rollstuhlfahrer kann das Kino jedoch gar nicht ohne fremde Hilfe betreten bzw. befahren, da es nur über Treppen zugänglich ist und über eine Rampe oder einen Aufzug nicht verfügt. Auch die Auskunft über ein weiteres Kino war nur teilweise zutreffend. Der Wille, behinderte Menschen zu berücksichtigen, ist durchaus zu würdigen. Es wäre aber sicher sinnvoll, sich von Betroffenen beraten zu lassen oder sie danach zu befragen, welche Informationen wirklich gebraucht werden und nützlich sind und welche nicht. Zudem reduziert sich Barrierefreiheit nicht nur auf Rollstuhlfahrer, sondern auch auf Menschen mit anderen Behinderungen, z.B. Sinnesbehinderungen. Die wiederum waren aber gar nicht erst erwähnt (vielleicht wurden sie „vergessen“, vielleicht gab es aber auch kein Angebot für sie).
Perspektiven
Die Situation ist sicher nicht aussichtslos. Bei der Tagung „Die Wege zur Kultur – Barrierefreiheit in Bibliotheken und Museen“ der Konferenz Nationaler Kultureinrichtungen in Weimar im Oktober 2009 wurde das Thema erörtert und auch Beispiele guter Praxis vorgestellt (z.B. das Landesmuseum Mainz). In England hat die Verabschiedung des „Disability Discrimination Act“ (1995) in Verbindung mit einer entsprechenden Kulturpolitik („Libraries, Museums, Galleries and Archives for All: cooperating across the sectors to tackle social exclusion“) Impulse gesetzt und eine vorher nicht da gewesene Dynamik ausgelöst. Gute Beispiele sind also vorhanden. Es bedarf aber angesichts knapper Kassen großer Anstrengungen und eines langen Atems, den Abbau von Barrieren jeglicher Art beim Zugang zu Kulturangeboten zu erreichen. Einige ungeordnete Vorschläge – und keineswegs vollständig – hierzu:
- Veranstalter von Kulturangeboten, Leitungen und Mitarbeiter kultureller Einrichtungen sollten die Bereitschaft entwickeln, sich in die Situation behinderter Menschen hineinzuversetzen und ihre Belange zu berücksichtigen. Ein erster Schritt wäre, sich überhaupt bewusst zu machen, dass sie zum Publikum dazugehören (Barrieren in den Köpfen abbauen) und sich u.a. mit den genannten Fragen auseinander zu setzen. Reflektion über die eigene Haltung als Einstieg zu verändertem Tun.
- Zugänglichkeit/Barrierefreiheit sollte ein Kriterium für Kulturförderung sein. Dabei geht es nicht darum, ad hoc teure Baumaßnahmen zu finanzieren, obwohl ggf. auch Umbauten dazu gehören. Gerade bei langjährig geförderten Einrichtungen besteht die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum ein Gesamtkonzept zur Zugänglichkeit zu entwickeln und Maßnahmen schrittweise umzusetzen.
- Das Thema sollte in die Curricula der Institutionen aufgenommen werden, die Ausbildung im Kultur- und Medienmanagement anbieten.
- Beratung durch behinderte Menschen. Sie sind die Expertinnen und Experten.
- Förderung und Vernetzung guter Praxis.
- Eröffnung eines Diskurses darüber, welche Aufgaben und Verpflichtungen öffentlichen Kultureinrichtungen bei der Entwicklung zu einer inklusiven Gesellschaft zukommen? Welche strukturellen und organisatorischen Anforderungen sind damit verbunden? Wie groß ist die Bereitschaft auf Seiten der Kultur, diesen Prozess aktiv mit zu gestalten?
Stellen wir uns zum Abschluss einfach vor, es gelingt, Barrieren abzubauen und behinderten Menschen mehr als bisher Wege zur Kultur zu eröffnen. Eine der spannendsten Fragen an diesem Prozess ist, wie die „Mehrheitsgesellschaft“, die „nicht behinderte“ Gesellschaft darauf reagiert. Ist sie bereit, z.B. Theateraufführungen mit Gebärdensprachdolmetschern zu akzeptieren? Empfindet sie das möglicherweise als störend? Welche Diskussionen würden sich ergeben? Würden Denkprozesse angestoßen?
Gisela Bruns, Referentin in der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg, Amt für Soziales, Abteilung Rehabilitation und Teilhabe
Darren Grundorf, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut für Kultur- und Medienmanagement, Hochschule für Musik und Theater in Hamburg
N. Sievers, R. Knopp und J. Molck haben unter der Überschrift „Kultur nicht für alle? Kulturpolitik und gesellschaftliche Teilhabe“ eine Debatte um kulturelle Teilhabe und soziale Ausgrenzung angestoßen.
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Schlagworte: Ausgrenzung, Behinderung, Integration, Kultur für alle, Kulturelle Teilhabe, Menschenwürde, Teilhabe, UNO-Konvention
