Positiv Denken

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Ein Handbuch zur praxistauglichen Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von strukturellen Diskriminierungen und zur Herstellung von mehr Chancengleichheit haben Katrin Wladasch und Barbara Liegl für Österreich vorgelegt.

Die Europäische Union (EU) versteht sich als Wirtschafts- und Wertegemeinschaft, in der Diskriminierungen als Gefahr für demokratische Gesellschaften und den sozialen Zusammenhalt gelten. Europäische Rechtsvorgaben verpflichten die Mitgliedsstaaten entsprechend, ein Diskriminierungsverbot umzusetzen. Gesetzliche Vorgaben alleine reichen allerdings nicht aus, um strukturelle Diskriminierungen, die der Chancengleichheit und Gleichstellung entgegenstehen, abzubauen. Dies haben Erfahrungen in den europäischen Ländern gezeigt. Deshalb ist es notwendig, positive Maßnahmen umzusetzen, die über das reine Diskriminierungsverbot hinausgehen. Sie sollen – so die beiden Sozialwissenschaftlerinnen Katrin Wladasch und Barbara Liegl – u.a.

  • Benachteiligungen, die unterschiedliche Gruppen in der Vergangenheit oder Gegenwart erfahren haben, verhindern oder ausgleichen;
  • tatsächliche Gleichstellung in der Praxis durch spezifische Förderung bestimmter Gruppen erreichen;
  • Verschiedenheit, Vielfalt und Partizipation im sozialen, ökonomischen, kulturellen und politischen Leben fördern und Unterrepräsentationen in unterschiedlichen Bereichen und Gremien auszugleichen;
  • sowohl eine Ergänzung zur Bekämpfung von Diskriminierung durch Einzelpersonen darzustellen, als auch schrittweise institutionelle und strukturelle Diskriminierung abzubauen und Chancengleichheit herzustellen.

Kriterien für die Umsetzung von Positiven Maßnahmen sind:

  • das Vorliegen einer faktischen Ungleichheit.

Die Grenzziehung zwischen dem, was unter Positiven Maßnahmen verstanden wird und was nicht, so Wladasch/Liegl, ist oft schwierig und unterscheidet sich je nach diesbezüglicher Tradition in verschiedenen Ländern. Es gibt weder auf wissenschaftlicher Seite noch aus rechtlicher Sicht eine klare Einigung, wie das Konzept Positiver Maßnahmen einzugrenzen ist. Im Folgenden ein Auszug aus ihren Überlegungen:

„Für die Praxis ist das allerdings nur insofern relevant als in einem Dialog über Positive Maßnahmen ein mehr an Informationen über den konkreten Kontext unabdingbar ist. Was in einem Land aufgrund geschichtlicher Unrechtserfahrungen (Südafrika, bis zu einem gewissen Grad auch in den USA) oder starker Wohn- und Bildungssegregation (USA) eine notwendige, sinnvolle und angemessene Maßnahme darstellen kann, kann in anderen Ländern (in den meisten Ländern Europas) als positiv diskriminierend eingestuft werden.

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