Ausgrenzung – auch eine Frage der Kulturpolitik?

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Nun mag man zu Recht einwenden, dass Kultur durch Vielfalt geprägt ist und es ja nicht darum gehen könne, dass es dieselbe Kultur sei, mit der sich nun jeder zu beschäftigen habe. Das ist im Grundsatz richtig und so hat es bereits Pierre Bourdieu in seiner legendären empirischen Studie „Der feine Unterschied“ schon in den 70er Jahren herausgefunden: In der Gesellschaft gibt es verschiedene Lebensstilgruppen und Milieus, die sich insbesondere durch einen jeweils spezifischen Kulturkonsum und durch spezifische ästhetische Präferenzen unterscheiden. Pierre Bourdieu hat noch mehr herausgefunden, auf das ich später zurückkommen werde. Doch alleine dieser Punkt genügt bereits für eine kritische Evaluation. Denn man könnte nun danach fragen, welche der verschiedenen Lebensstilgruppen mit ihren jeweiligen ästhetischen Präferenzen denn im Rahmen einer öffentlichen Kulturfinanzierung berücksichtigt werden, welches Milieu in besonderer Weise bedient wird und welche Milieus vernachlässigt werden. Das Ergebnis besteht darin, dass wir es mit einer katastrophal ungleichen Verteilung öffentlicher Zuwendungen für die verschiedenen Lebensstilgruppen zu tun haben. Man kann etwas salopp als das berühmte „Matthäus-Prinzip“ formulieren: Wer hat, erhält noch mehr, wer nichts hat, wird auch in den öffentlichen Kulturförderung weitgehend vernachlässigt.

Berücksichtigt man nun auch noch eine weitere, vielleicht die entscheidende Erkenntnis von Bourdieu, dass nämlich die unterschiedlichen Milieus und Lebensstilgruppen sehr unterschiedlich sind im Hinblick auf die Möglichkeit, sich an der politischen Gestaltung der Gesellschaft zu beteiligen, dann hat man einen engen Zusammenhang zwischen den jeweiligen ästhetischen Präferenzen und der politischen Partizipation an der Macht. Im Ergebnis ist dies die Aussage, dass es einen engsten Zusammenhang zwischen kultureller Partizipation und politischer Teilhabe gibt, dass Kultur und Ästhetik also alles andere als harmlos sind, sondern sich vielmehr als „Softpower“, als die entscheidenden Medien herausstellen, mit der die Machtfrage in der Gesellschaft geregelt wird.

Wir kommen zu einem weiteren Zwischenfazit: Eine umfassende Teilhabe ist das zentrale Versprechen der Moderne. Im Hinblick auf die politische Teilhabe kann man feststellen, dass mit dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht diese zumindest formal sichergestellt ist. Ein Problem ist dagegen die soziale, ökonomische und kulturelle Teilhabe. Wir haben es also offenbar mit einer Zweiteilung der Teilhaberechte zu tun. Und dies lässt sich auch an der historischen Entwicklung der Menschenrechte ablesen. Denn die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die man im Jahre 1948 in San Francisco per Akklamation angenommen hat, ist völkerrechtlich nicht bindend. Man wollte daher all diese Menschenrechte in völkerrechtlich bindendes Recht umwandeln und dachte an einen einzigen Pakt, der von jedem Mitgliedsstaat auf nationaler Ebene ratifiziert werden sollte. Ein erster Misserfolg bestand schon darin, dass es nicht gelungen ist, all die Menschenrechte in einem einzigen Pakt einzubinden. Man musste vielmehr eine Zweiteilung vornehmen: Ein erster Pakt, der sich mit den klassischen Abwehrrechten befasst, die den Einzelnen gegen Zumutungen des Staates schützen. Ein zweiter Pakt befasste sich mit den ökonomischen, sozialen und kulturellen Teilhabe-Rechten. Bei diesen Rechten handelt es sich um klassische Umverteilungsprozesse: Denn Gleichheit oder zumindest Gerechtigkeit lässt sich nur dann herstellen, wenn man von den einen etwas nimmt, das man den anderen gibt. Es liegt auf der Hand, dass eine solche Umverteilung in einer kapitalistischen Gesellschaft höchst umstritten ist.

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