Ausgrenzung – auch eine Frage der Kulturpolitik?

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In seinem Eröffnungsvortrag zur Tagung „Shortcut Europe“ erinnert Max Fuchs an die Versprechungen der Moderne und wagt einen Blick in die Realität.

Dass man bei einem solchen Thema, über das ich jetzt sprechen soll, mit Karl Marx beginnt, ist vielleicht nicht so verwunderlich. Ich werde es allerdings in einer Weise tun, die doch ein wenig überraschen könnte. Karl Marx war nämlich nicht bloß Wissenschaftler, Journalist und Politiker, er war auch Familienvater. Insbesondere hatte er einige Töchter, u.a. Laura. Laura heiratet später den französischen Revolutionär Paul Lafargue, der ein bemerkenswertes Buch geschrieben hat, das den Titel hatte „Lob der Faulheit“. Genau dieses Buch ist für das, was ich heute tun soll, sehr relevant. Warum ist dies der Fall? Dies hängt damit zusammen, dass ich noch nie bei einer Tagung mitgewirkt habe, die so hervorragend vorbereitet worden ist. Es gab eine Fülle von Newslettern, konzeptionellen und statistischen Informationen, Theorien und Denkanstößen. Wer all dies gelesen hat, braucht heute keine Vorträge mehr, denn es gibt definitiv nichts mehr, was man sagen könnte. Und genau das ist mein Problem. Dazu kommt, dass in allen Begrüßungsansprachen sehr prägnant das Problem, über das ich sprechen soll, dargestellt worden ist. Meine einzige Hoffnung ist daher Paul Lafargue, ist eine Hoffnung auf Faulheit, denn diese ist die einzige Chance, dass Sie den Eindruck haben könnten, ich könnte etwas Neues erzählen: Weil Sie einfach zu faul waren, all diese umfangreichen Texte zu lesen.

Ich habe meinen Text in drei Teile geteilt: In einem ersten Teil gehe ich auf Versprechungen der Moderne ein. Ich werde in einem historischen Diskurs zeigen, dass Teilhabe, also das genaue Gegenteil von Ausgrenzung, zu den Visionen und Utopien mit Beginn der Neuzeit gehört, mit denen die bürgerliche Gesellschaft angetreten ist, eine bessere Zukunft zu kreieren. Zu dieser Teilhabe als einem der zentralen Versprechungen der Moderne gehören alle Formen von Teilhabe, nämlich die ökonomische, kulturelle, soziale und politische Teilhabe. Als einen ersten Beleg für meine Behauptung erinnere ich Sie an den Kampfruf der Französischen Revolution: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit. Dafür haben die Menschen gekämpft, dies haben sie in 17 Artikeln in einer Proklamation der Nationalversammlung als „Rechte der Menschen und der Bürger“ feierlich beschlossen. Und ein weiterer Hinweis: Die meisten wissen vermutlich, dass es in den Verfassungen der USA und der Einzelstaaten als oberstes Ziel „Pursuit of Happiness“, also das Menschen- und Bürgerrecht auf Glück gibt. Wichtig sind all diese Zielvorstellungen und Visionen deshalb, weil die Legitimität unserer politischen und gesellschaftlichen Ordnung genau auf den Hoffnungen beruht, dass all diese Ziele realisiert werden mögen. In einem zweiten Teil werde ich daher einen Blick in die Realität werfen, und Sie ahnen es schon oder wissen es bereits: Diese Realität ist nicht sonderlich erfreulich, sodass man kaum sagen kann, dass sich all diese Versprechungen erfüllt haben. In einem letzten Teil gehe ich dann darauf ein, was dies für eine demokratische Kulturpolitik bedeutet. Zur Einstimmung und damit Sie die Richtung meiner Argumentation vorab kennen, möchte ich einen deutschen Verfassungsrechtler, Erhard Denninger, zitieren, der bereits 1981 folgendes gesagt hat: „Der Staat des ausgehenden 20. Jahrhunderts wird das Problem der sozialen Gerechtigkeit als das Problem Nummer 1 anerkennen oder er wird eine vernichtende Legitimationseinbuße erleiden.“

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Versprechungen der Moderne

Es ist bereits über 350 Jahre her –wir befinden uns in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges, der schlimmsten Katastrophe, die die Menschheit sich selber zugemutet hat vor dem 20. Jahrhundert – als der tschechische Philosoph Komensky (lateinisch: Comenius) einen faszinierenden programmatischen Slogan formulierte und umfangreich begründete: Bildung für alle. Dieser Slogan ist offenbar bis heute aktuell. Denn eines der zentralen bildungspolitischen Programme der Vereinten Nationen heißt: Education for all. Es tobte über Jahrzehnte ein furchtbarer Krieg, sodass die zentrale Sehnsucht aller Menschen in Europa diejenige nach Frieden war. Der Grundgedanke von Comenius war der: Gebildete Menschen werden dafür sorgen, dass Frieden eintritt und Frieden erhalten wird. Revolutionär war dieser Slogan, weil er eine Bildung für Mädchen und Jungen erfasste, weil er Bildung quer durch alle Stände und Klassen meinte. Dies meinte insbesondere, dass Bildung kein Privileg besonderer gesellschaftlicher Gruppen war. Zur gleichen Zeit formulierte der englische Philosoph Francis Bacon ebenfalls einen wichtigen Slogan: Wissen ist Macht. Er stellte damit die Bildung in einen politischen Kontext, ordnete ihr nämlich die genuine Aufgabe von Politik zu, Macht zu erobern und Macht zu erhalten. Er schrieb eine der berühmten gesellschaftlichen Utopien der Neuzeit (neben Thomas Morus: „Utopia“ und dem Mönch Campanella: „Sonnenstaat“): Das neue Atlantis. Und dieses neue Atlantis war eine Bildungsrepublik.

Ich mache nun einen Sprung in das 20. Jahrhundert. Vor gut 55 Jahren gab es einen Wirtschaftspolitiker, Ludwig Erhard, der später auch Kanzler der Bundesrepublik Deutschland wurde. Ludwig Erhard gilt als „Vater des deutschen Wirtschaftswunders“, und er veröffentlichte 1956 ein Buch „Wohlstand für alle“. Man erinnere sich, es war die Nachkriegszeit, Deutschland und Europa waren zerbombt. In dieser Situation formulierte Erhard eine ökonomische Utopie und legte die Konturen dessen fest, was man heute Soziale Marktwirtschaft oder etwas salopper Rheinischen Kapitalismus nennt: Eine kapitalistische Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, die sich allerdings dadurch etwa von angelsächsischen Modellen auszeichnet, dass es ein starkes soziales Netz zur Absicherung gegen bestimmte Risiken gibt.

Vor gut 30 Jahren formulierte Hilmar Hoffmann den bekannten Slogan „Kultur für alle“. Gleichzeitig formulierte Hermann Glaser – in einer eher juristischen Sprache – das Bürgerrecht Kultur. Ich will daran erinnern, dass zur gleichen Zeit Ralph Dahrendorf – noch war er nicht Lord im englischen Oberhaus, sondern deutscher Soziologieprofessor – als Staatssekretär im Bundesbildungsministerium versuchte, ein Bürgerrecht Bildung verbindlich im Grundgesetz oder durch eine einzelgesetzliche Regelung durchzusetzen. Damit war er nicht erfolgreich.

Vor gut einem Jahr formulierte der Integrationsminister von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, in einem Grundsatzartikel in der Frankfurter Allgemeinen, dass das zentrale Versprechen der sozialen Marktwirtschaft sozialer Aufstieg für alle war. Als Integrationsminister bezog Armin Laschet hierbei ausdrücklich die Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ein.

Alle Slogans zusammen sind Versprechungen der Moderne auf eine bessere Zukunft. Sie formulieren die Vision oder die Utopie einer bürgerlichen Gesellschaft, in der elementare Menschen- und Bürgerrechte realisiert werden. Diese bürgerliche Gesellschaft stellte man sich als Marktwirtschaft, also als kapitalistische Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung vor, sicherlich im Einklang mit dem Begründer einer theoretischen Marktwirtschaft, nämlich mit dem Schotten Adam Smith, der diese Vision nicht als Ökonom, sondern als Moralphilosoph, der er war, als erster umfangreich begründet hat („Reichtum der Nationen“, 1776).

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Warum sind solche Utopien relevant? Sie sind deshalb relevant, weil sie akzeptierte Messlatten für die Leistungsfähigkeit unserer heutigen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung sind. Und sie sind relevant deshalb, weil sie – ich erinnere an das Zitat von Denninger – die Grundlage für die Legitimation, also für die Anerkennung unserer Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung als gerecht und gerechtfertigt sind. Im Umkehrschluss kann man nämlich sagen, dass in dem Maße, in dem unsere heutige Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung diese Utopien oder Visionen nicht umsetzt, die Grundlagen für die Legitimation dieser Ordnung zerstört werden.

Ein weiterer Punkt ist wichtig. All diese genannten Utopien sind inzwischen in juristisch verbindlicher Form in den Katalog der Menschenrechte aufgenommen worden. Die Kennzeichnung solcher Formulierungen als Menschenrechte bringt bestimmte Verpflichtungen mit sich. Denn die Theorie der Menschenrechte benennt zumindest vier Kriterien, die gelten müssen:

Menschenrechte sind unteilbar. D. h., man muss alle akzeptieren, es gibt nicht die Möglichkeit, dass man sich einzelne Menschenrechte herauspickt und andere nicht umsetzt.

Menschenrechte gelten überall, d. h. es darf keine Ausnahmen geben, dass man an bestimmten Orten Menschenrechte nur in reduzierter Form gelten lassen kann.

Menschenrechte sind zudem gleich wichtig, es gibt keine Hierarchie zwischen den Menschenrechten. Das Menschenrecht auf Bildung und das Menschenrecht auf kulturelle Teilhabe ist genauso wichtig wie das Menschenrecht auf die Integrität des Körpers. Und:

Menschenrechte gelten für alle Menschen. D. h. der Grundgedanke der Menschenrechte ist Inklusion. Und dies ist ein erstes wichtiges Zwischenergebnis: Inklusion ist der Normalitätsstandard der bürgerlichen Gesellschaft. Exklusion ist in der bürgerlichen Gesellschaft von den Versprechungen her nicht vorgesehen.

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Ein Blick in die Realität

Wie steht es nun mit der Umsetzung dieser im letzten Teil genannten Zielvorstellungen und Visionen?

Wohlstand: Die meisten kennen die traurige 1-Dollar-Armutsgrenze, die die Weltbank festgelegt hat. Damit ist der Anteil der Menschen gemeint, die weniger als 1 Dollar pro Tag zur Verfügung haben, um all ihre Bedürfnisse zu erfüllen. Es ist offensichtlich, dass 1 Dollar überhaupt nicht ausreicht, um ein menschenwürdiges Leben zu garantieren. 1 Dollar reicht in der Regel noch nicht einmal aus, um ein gesichertes biologisches Überleben zu gestatten. Trotzdem wächst der Anteil der Menschen, die unter dieser 1-Dollar-Armutsgrenze bleiben, jährlich an und erfasst inzwischen ein Sechstel der Weltbevölkerung.

Deutschland ist ein reiches Land. Daher war es für viele überraschend, als in einem offiziösen Dokument, nämlich in dem Kinder- und Jugendbericht des Bundes, Mitte der 90er Jahre zum ersten Mal offiziell von Kinderarmut die Rede war. Man wollte es nicht so recht wahrhaben. Daher hat die damalige Jugendministerin aufgrund einer schlechten Beratung durch ihre Mitarbeiter in ihrem Ministerium geglaubt, diese Feststellung von Kinder-Armut in Deutschland als bloßes Definitionsproblem, nämlich als eine falsche Begriffsbestimmung dessen, was Armut sei, aus der Welt schaffen zu können. Dies ist offensichtlich nicht gelungen. Es hat sich vielmehr die Forderung ergeben, dass man in Deutschland einen Armutsbericht braucht. Dieser wurde sehr stark gefordert von der damaligen Opposition, nämlich von der Sozialdemokratie und den Grünen. Im Jahre 1998 war es dann soweit. Zum einen haben SPD und Grüne die konservativ-liberale Regierung abgelöst. Zum anderen wurde endlich der erste Armutsbericht vorgelegt. Zunächst einmal triumphierten die ehemaligen Oppositionsparteien. Denn der Armutsbericht stellte das fest, was in dem genannten Kinder- und Jugendbericht bereits angedeutet war: Armut ist ein relevantes Problem in dem reichen Deutschland. Allerdings trat relativ schnell eine Ernüchterung ein. Denn man erkannte, dass die Armen, die in diesem Armutsbericht beschrieben werden, nicht mehr länger die Armen einer konservativ-liberalen Regierung, sondern nunmehr einer rot-grünen Bundesregierung sind. Von daher war die Begeisterung, den vorgesehenen zweiten Armutsbericht zu erstellen und vorzulegen, nicht mehr sonderlich groß. Aber auch dies ließ sich nicht verhindern und es stellte sich sogar ein skandalöses Ergebnis ein: Die Anzahl der Armen hat sich nicht nur nicht reduziert, sondern sie ist in der Amtszeit der rot-grünen Regierung größer geworden. Inzwischen haben wir es offiziell, nämlich durch jährliche Berichte der OECD, also der wirtschaftspolitischen Organisation, die auch PISA verantwortet: Deutschland ist geradezu weltmeisterlich darin, mit welcher Geschwindigkeit die Schere zwischen Arm und Reich auseinander geht. Und man kennt auch die Armutsrisiken: Kinder zu haben ist in Deutschland ein Armutsrisiko, ein weiteres Armutsrisiko besteht darin, Kinder alleine erziehen zu müssen und selbstverständlich ist eine schlechte Bildung ein erhebliches Armutsrisiko. Bezogen auf das Versprechen von Wohlstand, das Ludwig Erhard in den 50er Jahren noch gegeben hat, fällt die Bilanz für die bürgerliche Gesellschaft – nicht nur in Deutschland – negativ aus.

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Bildung: Man hat immerhin über 350 Jahre Zeit gehabt, die Forderung von Comenius nach einer Bildung für alle umzusetzen. Der Aufstieg durch Bildung ist eines der zentralen Versprechen der bürgerlichen Gesellschaft, wobei eine Legitimationsgrundlage für das allgemeinbildende Schulwesen und für die in Deutschland gesetzlich vorgegebene Schulpflicht darin besteht, dass die Schule ökonomische Unterschiede der Herkunftsfamilien ausgleichen soll. Es war ein Versprechen, durch eigene Leistung und nicht mehr durch die Klasse oder den Stand, in die man hineingeboren worden ist, zu bestimmten Positionen in der Gesellschaft zu kommen. Das bürgerliche Leistungsprinzip hatte einen starken emanzipatorischen Charakter. Doch wie sieht es mit der Realität aus? Diese Realität ist inzwischen bekannt, nicht zuletzt durch die von der OECD verantworteten PISA-Studie. Der Skandal ist dabei nicht, dass Deutschland seinen Platz in den allseits beliebten Rankings im unteren Mittelfeld hat, der Skandal ist ein anderer: dass nämlich über 20% der getesteten Jugendlichen gerade einmal die untere Kompetenzstufe erreichen, also eigentlich nicht richtig lesen und schreiben können und damit ein gesellschaftlicher Ausschluss vorprogrammiert ist. Ein Skandal ist, dass Deutschland ein Weltmeister in der Selektion ist, geradezu also ein Gegensatz zu dem Versprechen besteht, dass das Bildungssystem ökonomische Ungleichheiten kompensieren könnte. Es gibt in Deutschland wie in keinem anderen Land der Welt einen engen Zusammenhang zwischen Schulerfolg und dem sozial-ökonomischen Status der Familie. All diese Befunde kollidieren mit dem Anspruch, dass Bildung ein Menschenrecht ist.

Dies hat auch der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen so gesehen und schickte daher vor drei Jahren einen Menschenrechtsbeauftragten, Prof. Munoz, nach Deutschland, der in seinem Bericht die Ergebnisse von PISA bestätigen musste. Munoz wird dieses Jahr einen Kontrollbesuch in Deutschland durchführen, um zu überprüfen, welche politischen Konsequenzen man aus seinem Bericht und aus den PISA-Studien gezogen hat. Jeder kann sich nunmehr überlegen, wie dieses Ergebnis von Prof. Munoz aussehen wird.

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Ich war in der Zeit der Veröffentlichung der ersten PISA-Studie Mitglied des Bundesjugendkuratoriums. Das Bundesjugendkuratorium wird von der jeweiligen Bundesregierung berufen und ist ihr jugendpolitisches Beratungsorgan. Wir hatten damals einige sehr kritische Papiere zur Lage der Jugend in Deutschland veröffentlicht, wobei wir zur Beschreibung dieser Lage das Wort „Zukunftsdiebstahl“ verwendet haben. An dieser Stelle ist zum ersten Mal an den französischen Bildungs- und Kultursoziologen Pierre Bourdieu zu erinnern, der bereits in den 70er Jahren ein auch in Deutschland rege rezipiertes Buch veröffentlicht hat: Die Illusion der Chancengleichheit. Denn die historische Bildungsforschung zeigt, dass die Geschichte des Bildungswesens zugleich eine Geschichte des Bildungsmonopols ist. Dies leuchtet sofort ein, wenn man an den Slogan von Francis Bacon erinnert, demzufolge Wissen Macht ist. Denn wenn Wissen Macht ist, dann muss man mit Wissen ebenso wie mit Macht sehr vorsichtig umgehen und sich sehr genau überlegen, wer welche Anteile davon haben soll.

Kultur: Hier ist die Evaluation etwas schwieriger. Ein erster Ansatz wäre es, sich Nutzerstudien von Kultureinrichtungen anzuschauen. Solche Nutzerstudien gibt es in den letzten Jahren in immer größerer Anzahl. Die letzte mir bekannte Nutzerstudie stammt von der Zeppelinuniversität in Friedrichshafen und betrifft das Publikum von Opernhäusern. Das Ergebnis ist immer wieder erstaunlich, aber letztlich nicht neu: Nur 2% der Bevölkerung nutzen die Oper als Kultureinrichtung. Zwei Zielgruppen werden besonders gründlich in Deutschland untersucht. Zum einen ist es die Zielgruppe der Jugendlichen und ihre kulturellen Interessen. Seit einigen Jahrzehnten ist Jugendforschung in Deutschland wesentlich Jugendkulturforschung. Zudem gibt es seit einigen Jahren empirische Bestandsaufnahmen über die kulturellen Interessen der Jugendlichen, etwa das Jugendkulturbarometer des Zentrums für Kulturforschung in Bonn. Das Ergebnis ist ebenfalls nicht neu: Gerade unsere teuren Hochkultureinrichtungen sind ausgesprochen wenig beliebt bei Jugendlichen.

Eine zweite problematische Gruppe im Hinblick darauf, inwieweit sie als Teil des Publikums der Kultureinrichtungen auftauchen, sind Zuwanderer. Das Ergebnis ist bekannt: Sie tauchen quasi überhaupt nicht im Publikum unserer Kultureinrichtungen auf. Dasselbe gilt übrigens nicht nur für Deutschland, sondern wir haben eine ähnliche Entwicklung in vielen europäischen Ländern. Anfang der 90er Jahre hat dies etwa Paul Willis, damals Mitglied des Birmingham Centre for Contemporary Cultural Studies (CCCS) veröffentlicht: Nur 2% der englischen Jugendlichen besuchen zumindest gelegentlich Kultureinrichtungen.

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Nun mag man zu Recht einwenden, dass Kultur durch Vielfalt geprägt ist und es ja nicht darum gehen könne, dass es dieselbe Kultur sei, mit der sich nun jeder zu beschäftigen habe. Das ist im Grundsatz richtig und so hat es bereits Pierre Bourdieu in seiner legendären empirischen Studie „Der feine Unterschied“ schon in den 70er Jahren herausgefunden: In der Gesellschaft gibt es verschiedene Lebensstilgruppen und Milieus, die sich insbesondere durch einen jeweils spezifischen Kulturkonsum und durch spezifische ästhetische Präferenzen unterscheiden. Pierre Bourdieu hat noch mehr herausgefunden, auf das ich später zurückkommen werde. Doch alleine dieser Punkt genügt bereits für eine kritische Evaluation. Denn man könnte nun danach fragen, welche der verschiedenen Lebensstilgruppen mit ihren jeweiligen ästhetischen Präferenzen denn im Rahmen einer öffentlichen Kulturfinanzierung berücksichtigt werden, welches Milieu in besonderer Weise bedient wird und welche Milieus vernachlässigt werden. Das Ergebnis besteht darin, dass wir es mit einer katastrophal ungleichen Verteilung öffentlicher Zuwendungen für die verschiedenen Lebensstilgruppen zu tun haben. Man kann etwas salopp als das berühmte „Matthäus-Prinzip“ formulieren: Wer hat, erhält noch mehr, wer nichts hat, wird auch in den öffentlichen Kulturförderung weitgehend vernachlässigt.

Berücksichtigt man nun auch noch eine weitere, vielleicht die entscheidende Erkenntnis von Bourdieu, dass nämlich die unterschiedlichen Milieus und Lebensstilgruppen sehr unterschiedlich sind im Hinblick auf die Möglichkeit, sich an der politischen Gestaltung der Gesellschaft zu beteiligen, dann hat man einen engen Zusammenhang zwischen den jeweiligen ästhetischen Präferenzen und der politischen Partizipation an der Macht. Im Ergebnis ist dies die Aussage, dass es einen engsten Zusammenhang zwischen kultureller Partizipation und politischer Teilhabe gibt, dass Kultur und Ästhetik also alles andere als harmlos sind, sondern sich vielmehr als „Softpower“, als die entscheidenden Medien herausstellen, mit der die Machtfrage in der Gesellschaft geregelt wird.

Wir kommen zu einem weiteren Zwischenfazit: Eine umfassende Teilhabe ist das zentrale Versprechen der Moderne. Im Hinblick auf die politische Teilhabe kann man feststellen, dass mit dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht diese zumindest formal sichergestellt ist. Ein Problem ist dagegen die soziale, ökonomische und kulturelle Teilhabe. Wir haben es also offenbar mit einer Zweiteilung der Teilhaberechte zu tun. Und dies lässt sich auch an der historischen Entwicklung der Menschenrechte ablesen. Denn die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die man im Jahre 1948 in San Francisco per Akklamation angenommen hat, ist völkerrechtlich nicht bindend. Man wollte daher all diese Menschenrechte in völkerrechtlich bindendes Recht umwandeln und dachte an einen einzigen Pakt, der von jedem Mitgliedsstaat auf nationaler Ebene ratifiziert werden sollte. Ein erster Misserfolg bestand schon darin, dass es nicht gelungen ist, all die Menschenrechte in einem einzigen Pakt einzubinden. Man musste vielmehr eine Zweiteilung vornehmen: Ein erster Pakt, der sich mit den klassischen Abwehrrechten befasst, die den Einzelnen gegen Zumutungen des Staates schützen. Ein zweiter Pakt befasste sich mit den ökonomischen, sozialen und kulturellen Teilhabe-Rechten. Bei diesen Rechten handelt es sich um klassische Umverteilungsprozesse: Denn Gleichheit oder zumindest Gerechtigkeit lässt sich nur dann herstellen, wenn man von den einen etwas nimmt, das man den anderen gibt. Es liegt auf der Hand, dass eine solche Umverteilung in einer kapitalistischen Gesellschaft höchst umstritten ist.

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Nun weiß man schon lange, dass an der Frage der Teilhabemöglichkeit sich die Legitimität der Gesellschaft entscheidet. Daher hat man unterschiedliche politische Maßnahmen getroffen, um Ausgrenzung und Ausschluss zumindest zu reduzieren, sodass sich daraus keine Gefahr für die politische Stabilität des jeweiligen politischen Systems ergeben kann. Interessant ist der Hinweis, dass es in den früheren Gesellschaftsordnungen in der Antike oder im Mittelalter Klassengesellschaften gegeben hat, bei denen also Gleichheit überhaupt nicht angestrebt worden ist. Trotzdem war die Frage der Ungleichheit kein gesellschaftlich relevantes Problem. Dies wurde erst innerhalb der Moderne, bei der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft zu einem Problem. Und dieses war so groß, dass sich zum einen eine eigene Wissenschaft entwickelt hat, nämlich die Soziologie Anfang des 19. Jahrhunderts, die sich ausschließlich mit Fragen des Zusammenhalts bzw. mit den Ursachen von Desintegrationserscheinungen befasste. Und man wurde politisch aktiv.

Dass Desintegration mit der Entstehung der bürgerlichen Gesellschaft, was auch heißt: mit der industriellen Moderne verbunden ist, lässt sich durch einen kleinen historischen Exkurs plausibel machen. Denn die industrielle Moderne hatte einen enormen Bedarf an Arbeitskräften für die neu entstehenden Fabriken. Man muss daran erinnern, dass zu dieser Zeit der überwiegende Teil der Bevölkerung in der Landwirtschaft gearbeitet hat. Und genau dort besorgte man sich die Arbeitskräfte, wobei man vor keiner Zwangsmaßnahme gescheut hat. Man sorgte dafür, dass die Bauern ihre landwirtschaftliche Existenzgrundlage verloren und von daher gezwungen waren, in die neuen städtischen Siedlungen und in die Fabriken zu gehen. Das bedeutete allerdings einen geradezu revolutionären Umschwung in der Lebensweise der Menschen. Bauern leben im Einklang mit der Natur. Sie richten sich nach den Jahreszeiten bzw. im Tagesablauf nach dem Sonnenstand. Es gibt eine relativ stabile wertemäßige Ordnung, die stark religiös gestützt wird. Ein Spruch lautet: Es verließen fromme Katholiken ihre Dörfer, die in der Stadt als Heiden und Atheisten ankamen. Es entstand also im frühen 19. Jahrhundert die „soziale Frage“. Hiermit assoziiert man oft das Problem einer materiellen Not und eines großen Elendes. Denn die Bezahlung war schlecht und die Unterkünfte der Arbeiter nicht menschenwürdig. Dies ist allerdings nur ein Teil der sozialen Frage. Ein zweiter Aspekt, der damit aufs engste zusammenhängt, ist die Sorge um den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft. Man sorgte sich darum, dass die Massenloyalität verloren gehen könnte, denn man hatte inzwischen nicht bloß Erfahrungen mit Revolutionen gesammelt, es entstand zudem eine dynamische Arbeiterbewegung auch als politischer Protest gegen menschenunwürdige Bedingungen. In dieser Zeit am Anfang des 19. Jahrhunderts tauchte auch der Begriff der „Integration“ als publizistischer und wissenschaftlicher Begriff zum ersten Mal auf. Begriffe tauchen dann auf, wenn die Problemlagen, die von ihnen erfasst werden, virulent werden. Das Wort Integration hat offensichtlich lateinischen Ursprung, sodass man vermuten könnte, es sei sehr alt. Dies ist nicht der Fall. Es ist vielmehr ein Kunstwort aus den Anfängen des 19. Jahrhunderts. Von den lateinischen Wurzeln her kann man auf zwei Quellen hinweisen: Zum einen bedeutet integrare wieder herstellen einer verloren gegangenen Ganzheit. Zum zweiten steckt das Wortelement integer, also unversehrt, mit darin. Man spürt es schon von der Wortwahl her: In dem Wort Integration schwebt eine Sehnsucht nach einer verloren gegangenen Gemeinschaft mit, schwebt die Sehnsucht nach einem Dorfidyll mit, bei dem alle Menschen am selben Strang ziehen. Wenn Sie sich aktuelle Debatten über Integrationsfragen anschauen, werden Sie diese verborgene Sehnsucht nach einem verloren gegangenen Idyll immer wieder feststellen, woraus erklärlich wird, dass immer wieder unrealistisch hohe Integrations- (also Anpassungs-)Erwartungen formuliert werden.

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Was hat man politisch getan, um eine die Erhaltung der Massenloyalität bedrohende Desintegration zu verhindern? Man ist mit zwei Strategien vorgegangen. In der sich entwickelnden Sozialpolitik im 19. Jahrhundert hat man in Deutschland versucht, zumindest ein Minimum einer materiellen Absicherung sozialer Risiken aufzubauen. Otto von Bismarck, dem diese Initiative zugeschrieben wird, musste sich hier vehement gegen andere Interventionsvorschläge wehren, die Ruhe und Ordnung lieber mit Polizei und Militärgewalt durchgesetzt hätten. Letztlich zählte die Argumentation, dass eine minimale Sozialpolitik auf alle Fälle finanziell günstiger war als ein vermehrter Polizei- und Militäreinsatz. Eine zweite Interventionsform betrifft die Bildungspolitik. Im 19. Jahrhundert setzt sich in vielen europäischen Ländern ein flächendeckendes allgemeinbildendes Schulwesen durch. Eine erste Vermutung über die Ursachen dieser Entwicklung könnte darin bestehen, dass es die ökonomische Entwicklung war, die erhöhte Qualifikationen erforderlich machte. Die historische Bildungsforschung weiß, dass dies nicht der Fall ist. Es waren vielmehr politisch- ideologische Gründe, die der stärkste Motor für die Entwicklung eines Bildungssystems waren. Und sieht man sich die Lehrpläne der damaligen Zeit an, so stellt man fest, dass es in der Tat religiöse und nationale Inhalte waren, also eine national bezogene Werteerziehung, mit der man alle Kinder und Jugendlichen in der Gesellschaft hat erreichen wollen.

Eine Verunsicherung gab es allerdings nicht bloß bei den unteren sozialen Schichten: Auch die „Eliten“ hatten ihre Probleme. Insbesondere musste sich das Bürgertum in Deutschland immer wieder verdeutlichen, dass es anders als bei den Klassengenossen in anderen europäischen Ländern nicht gelingen wollte, einen angemessenen Anteil an der politischen Steuerung der Gesellschaft zu erwerben. Eine Kompensation für diese politische Unfähigkeit sah man daher im Kulturbereich. Der Aufbau eines dichten Netzes von Kultureinrichtungen wurde forciert mit der zentralen Aufgabe, dem städtischen Bürgertum Orte einer Identitätsstiftung zu geben. In dem schönen Buch von Bernd Wagner „Fürstenhof und Bürgergesellschaft“ kann man diese Entwicklung im Detail studieren. Dies heißt aber auch zugleich, dass mit dem (Bildungs-)Bürgertum eine Trägergruppe mit eindeutigen Interessen für die entstehenden Kultureinrichtungen vorhanden war, wobei diese eine klare gesellschaftliche und politische Funktion zu erfüllen hatten. Das Paradoxe an dieser Entwicklung war, dass diese starke gesellschaftliche Funktionalisierung von Kultur am besten durch eine „autonome“ Kunst gelingen konnte. Diese Dialektik der Autonomie bereitet bis heute erhebliche Verständnisschwierigkeiten.

Insgesamt handelt es sich also um eine Doppelstrategie: Zum einen führte man eine marginale materielle soziale Absicherung ein, zum anderen aber gab es einen heftigen Kampf um die Köpfe und Herzen der Menschen. Bildungs- und Kulturpolitik haben es mit den letzteren zu tun, sodass es ein sinnvoller Ansatz ist, Bildungs- und Kulturpolitik zum einen als Einheit, zum zweiten als Mentalitätspolitik zu begreifen. Alle drei politische Strategien, die Sozial-, die Bildungs- und die Kulturpolitik sind so gesehen drei verschiedene Wege mit dem selben Ziel, nämlich dem politischen Ziel des Machterhaltes.

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Was heißt dies für die aktuelle Kulturpolitik?

Ich möchte nur drei Bemerkungen zur aktuellen Relevanz dieser Überlegungen für die heutige kulturpolitische Situation darstellen, weil sich die komplette Tagung anhand konkreter Beispiele und Initiativen im Detail mit dieser Problemstellung befassen wird.

  1. Der Orientierungsbedarf der Menschen wird – gerade in Zeiten unserer Wirtschafts- und Finanzkrise – nicht kleiner, sondern größer. Eine zentrale Aufgabe von Kunst und Kultur besteht darin, Möglichkeiten zur Selbstreflexion, zur Auslotung von Orientierungsmöglichkeiten in einer schwierigen Zeit anzubieten. Versteht man den Slogan „Kultur für alle“ in dieser Weise, nämlich in der Bereitstellung von Möglichkeiten der Sinnstiftung und Orientierung, so muss man konstatieren, dass er seine Relevanz überhaupt nicht verloren hat, sondern dass diese eher noch größer geworden ist.
  2. Die aktuelle ökonomische Entwicklung zeigt, dass Armut ein immer relevanteres Problem für unsere Gesellschaft wird. Armut heißt aber auch: ökonomische Ausgrenzung. Ökonomische Ausgrenzung kann aber dazu führen, dass der notwendige gesellschaftliche Zusammenhalt verloren geht. Die zentrale Frage ist daher auch in der Politik: Welche politischen Maßnahmen sind geeignet, um die notwendige Integration herzustellen? Ein erster Schritt ist natürlich eine starke materielle Absicherung, also das, was man unter dem Aspekt eines Wohlfahrtstaates diskutiert. Alle wissen, in welcher Weise der Wohlfahrtstaat, den es heute in allen europäischen Ländern gibt, immer wieder Angriffe erleiden muss. Eine zweite Strategie zielt auf das Mentale und Geistige. In Deutschland etwa ist es die immer wieder in die Diskussion gebrachte „Leitkultur“. Diese Idee könnte ja durchaus funktionieren. D. h. wenn es gelänge, alle Menschen in Deutschland auf ein eindeutiges Wertesystem einzuschwören, das darüber hinaus mit einem verbindlichen Kanon in Musik, Literatur, Theater, Tanz und Bildender Kunst unterfüttert wird, wäre quasi eine einvernehmliche Wertebasis für einen gesellschaftlichen Zusammenhalt gesorgt. Leider kann das nicht funktionieren, denn Kultur hat es nun einmal an sich, zum einen ein dynamischer Prozess zu sein, der zweitens durch Vielfalt geprägt ist und sich ständig in einem Austausch mit äußeren und inneren Einflussimpulsen bewegt. Alle Versuche einer Festlegung von Leitkultur gehen also völlig an der Art und Weise vorüber, wie Kultur in der Gesellschaft funktionieren kann.

Interessant ist, dass dies auch ein internationales Problem zu sein scheint. So war ein starker Trend bei der zweiten UNESCO-Weltkonferenz zur kulturellen Bildung in Seoul im Mai 2010 die Betonung der kulturellen Traditionen, die insbesondere von Vertretern aus Afrika, Asien oder Südamerika eingebracht wurden. Allerdings handelte es sich dort um die Anerkennung indigener Kulturen, für die es in Deutschland kaum etwas Vergleichbares gibt.

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Bourdieu ist mit seinen Überlegungen bis heute hochrelevant. Eine besondere Relevanz könnte allerdings Bourdieu auch im Hinblick auf eine bestimmte politische Aktivität bekommen. Er bekam nämlich mit seinen Kollegen vom Collège de France den Auftrag vom französischen Staatspräsidenten, den Entwurf eines neuen Curriculums für die Schulen Frankreichs vorzulegen. Aufgrund seiner Erkenntnis, wie stark die ästhetische Kompetenz und ästhetische Souveränität darüber entscheidet, welchen Platz in der Gesellschaft man später findet, hat er versucht, für den Erwerb einer umfassenden ästhetischen Kompetenz einen großen Platz in diesem Curriculum vorzusehen. Er tat dies dabei als Politiker, der sich der Emanzipation gerade der unteren Gesellschaftsschichten verpflichtet fühlte, er hat es nicht als Erziehungswissenschaftler, Psychologe oder Kunsttheoretiker getan. D. h., es ging im nicht um zweifelhafte „humanisierende“ Wirkungen von hoher Kunst – an diese hat er kaum geglaubt: Es ging ihm um ihre belegten sozial-strukturellen und politischen Wirkungen.

Interessanterweise ist dieser Ansatz völlig in Einklang mit Überlegungen, die in den 70er Jahren im Europarat entwickelt worden sind, die die Basis für die Neue Kulturpolitik darstellen und die zu den theoretisch-konzeptionellen Grundlagen der Soziokultur gehören. Kultur und Bildung hatten nicht bloß ihren Eigenwert, sondern sie wurden stark als Motoren für die Entwicklung einer verbesserten parlamentarischen Demokratie betrachtet. Im Europarat wurden damals zwei Konzepte diskutiert: das erste war die Demokratisierung der Kultur und das zweite war die kulturelle Demokratie. Das erste Ziel einer Demokratisierung der Kultur betraf die Ausdehnung des Nutzerkreises bei Kulturangeboten. Es ist kein Zufall, dass sich in dem gleichen Kontext Fragen des Kulturmanagements entwickelt haben. Etwas salopp kann man dies als Frage eines geeigneten Marketings betrachten. Ich selber habe damals an dem berühmten Projekt Nummer 10: Culture and Region teilgenommen, das eine wesentliche Motivation für Kulturmanagementstudiengänge in Deutschland in den späten 80er und frühen 90er Jahren war. Das zweite umfassendere Konzept ist das der kulturellen Demokratie. Kulturpolitik spielt hier eine Rolle als Mittel einer politischen Veränderung. Kulturpolitik wird hier eindeutig verstanden als Politik der Gesellschaftsveränderung durch Teilhabe, ganz so, wie sie in dem deutschen Konzept der Soziokultur theoretisch fundiert wird.

Kulturpolitik kann verstanden werden als Mentalitätspolitik, als Kampf um die Köpfe und Herzen der Menschen. So gesehen ist Kulturpolitik überhaupt kein harmloses Politikfeld, sondern wichtiges, vielleicht sogar das entscheidendste Machtmittel im Hinblick auf unsere politische und geselschaftliche Ordnung. Eine demokratische Kulturpolitik muss daher anstreben, zahlreiche Orte zu schaffen, in denen Menschen selbst für sich definieren können, wie sie leben wollen. So gesehen ist Soziokultur niemals aktueller gewesen als heute.

Prof. Dr. Max Fuchs ist Direktor der Akademie Remscheid und Präsident des Deutschen Kulturrates , Ehrenvorsitzender der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und  Jugendbildung und Vorsitzender des Instituts für Bildung und Kultur . Lehrt Kulturarbeit an den Universitäten Duisburg-Essen und Basel.

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Verwendete und weiterführende Literatur

Berg, Chr. u. a. (Hg.): Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte.Bde.I-VI. München: Beck 1987 ff.

Bourdieu, P.: Die feinen Unterschiede. Kritik der gesellschaftlichen Urteilskraft. Frankfurt/M.: Suhrkamp 1987.

Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (Hg.): Kulturarbeit und Armut. Remscheid 2000.

Bundeszentrale für politische Bildung: Menschenrechte. Dokumente und Deklarationen. Bonn 2004

Fuchs, M.: Der Kampf um Sinn – Kulturmächte der Moderne im Widerstreit) Remscheid: RAT digital 2008 (www.akademieremscheid.de Publikationen)

Fuchs, M.: Kultur macht Sinn. Wiesbaden: VS 2008 c

Fuchs, M.: Kulturpolitik. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2007

Fuchs, M.: Leitformeln und Slogans in der Kulturpolitik. Wiesbaden: VS 2010 (i.V.)

Haselbach, D.: Autoritärer Liberalismus und Soziale Marktwirtschaft. Baden-Baden: Nomos 1991

Lafargue, P.: Lob der Faulheit. Berlin: Vorwärts 1891

Lessenich, St. (Hg.): Wohlfahrtsstaatliche Grundbegriffe. Historische und aktuelle Diskurse. Frankfurt/M.: Campus 2003.

Maedler, J. (Hg.): TeileHabeNichtse. Chancengerechtigkeit und kulturelle Bildung. München: kopaed 2008

Marx, K./Engels, F.: Werke. Berlin: Dietz 1956ff.

Nipperdey, Th.: Deutsche Geschichte 1800 – 1918. 3 Bände. München: Beck 1998

Röbke, Th. (Hg.): Zwanzig Jahre Neue Kulturpolitik. Erklärungen und Dokumente. Essen: Klartext 1993.

Wagner, B: Fürstenhof und Bürgergesellschaft  Zur Entstehung, Entwicklung und Legitimation von Kulturpolitik. Bonn/Essen: Klartext 2009

Willis, P.: Jugend-Stile. Zur Ästhetik der gemeinsamen Kultur. Berlin: Argument 1991

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