Aktuelle Informationen für Förderprojekte des Fonds Soziokultur, die von COVID-19 betroffen sind

 

Angesichts der aktuellen Lage durch die Corona-Pandemie setzt sich der Fonds Soziokultur im Sinne der geförderten Projekte für gute Lösungen ein, um die Durchführung der Projekte möglichst zu sichern und das finanzielle Risiko für Projektträger zu minimieren. Schon jetzt danken wir Ihnen sehr für Ihren konstruktiven Einsatz trotz erschwerter Bedingungen. Zugleich bitten wir Sie um Verständnis, dass wir dabei an die Bestimmungen des Zuwendungsrechtes gebunden sind.

Wichtig: Bitte kontaktieren Sie uns (am bester per Mail), wenn in diesen Wochen Probleme in Ihrem Förderprojekte entstehen. Vielleicht finden Sie auf dieser Seite ja bereits einige Hinweise, die Ihnen weiterhelfen.

 

  1. Es besteht die Möglichkeit, das Projekt zeitlich zu verschieben:

 

Dann senden Sie uns bitte schriftlich einen Antrag auf Verlängerung des Förderzeitraumes und – sofern notwendig – auf Zustimmung zu einem aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplan. Bitte geben Sie dabei einen konkreten Termin für den voraussichtlichen Abschluss des Projektes an. Die Projektmittel des Fonds Soziokultur sind erfreulicherweise nicht an das laufende Haushaltsjahr gebunden, so dass aktuelle Vorhaben in der Regel auch noch im Jahre 2021 weitergeführt werden können.

 

  1. Das Projekt kann zwar zeitlich nicht verschoben, aber in veränderter Form, z.B. durch den Einsatz digitaler Medien, fortgeführt werden:

 

Dann stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Zustimmung zur Aktualisierung des Projektes und zum ggf. notwendigen neuen Kosten- und Finanzierungsplan. Beschreiben Sie dabei bitte die bisher umgesetzten Projektaktivitäten und die neuen Umsetzungsideen für das Projekt. Sofern sich daraus Änderungen für den Kosten- und Finanzierungsplan ergeben, begründen Sie bitte auch diese Änderungen. Wir prüfen dann, ob der wesentliche Gehalt der Projektkonzeption erhalten geblieben ist und werden dabei alle Ermessensspielräume nutzen, um in diesen Zeiten Projektänderungen zu ermöglichen.

 

  1. Das Projekt kann zeitlich nicht verschoben und auch nicht weitergeführt werden:

Dann dokumentieren Sie bitte sorgfältig die bisher umgesetzten Projektaktivitäten in Form eines Zwischenberichtes und begründen Sie den Abbruch des Projektes. Senden Sie uns eine Übersicht über die Ausgaben, die bisher getätigt worden sind und einen neuen Kosten- und Finanzierungsplan. Vermeiden Sie bitte auf jeden Fall weitere Ausgaben und gehen Sie keine weiteren Verpflichtungen ein. Es dürfen für Leistungen, die nicht mehr erbracht werden können (z.B. Honorare für öffentliche Aufführungen), keine Projektmittel eingesetzt werden. Ggf. müssen Sie mit einer Teilrückforderung nicht verbrauchter Fördermittel rechnen.

Immer gilt:

In jedem Fall bleiben die Nachweispflicht sowie die Richtlinien der Projektförderung unverändert bestehen. Kontaktieren Sie uns bei Fragen und vor anstehenden Veränderungen Ihres Projekts direkt, damit wir gemeinsam eine gute Lösung finden können. Bitte setzen Sie sich auch mit anderen Fördereinrichtungen in Verbindung, die an Ihrem aktuellen Projekt finanziell beteiligt sind.

Weitere wichtige Links:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438

https://www.kulturrat.de/corona/

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