Sonderprogramm NEUSTART KULTUR - Neuauflage Profil: Soziokultur 2023
Neuauflage von PROFIL: SOZIOKULTUR im Jahr 2023
Das erfolgreiche Förderprogramm "Profil: Soziokultur" wird ein zweites Mal aufgelegt, ermöglicht durch die Verlängerung des Bundesprogramms NEUSTART KULTUR der BKM. Mit insgesamt rund 4,8 Mio. Euro hat das Kuratorium 287 Entwicklungsprozesse zur Förderung im Jahr 2023 ausgewählt. Eine Liste der Geförderten ist hier veröffentlicht.
Die beantragten Vorhaben können innerhalb von sechs Monaten vom 01.01.2023 bis 30.06.2023 durchgeführt werden.
Mit „Profil: Soziokultur“ reagiert der Fonds Soziokultur auf den Bedarf, die Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf Inhalte, Methoden, die Beteiligten, das Personal und die Arbeitsstrukturen von Akteur*innen in der Soziokultur neu zu gestalten. Gefördert werden Entwicklungsprozesse von gemeinnützigen Einrichtungen bzw. Träger*innen, die sich mit entsprechenden strukturellen und strategischen Fragen beschäftigen. Ziel ist es, freie Träger*innen der Soziokultur, der kulturellen Bildung und Medienkulturarbeit auf der Basis der Pandemie- und Krisenerfahrungen bei der Transformation zu unterstützen. Die beantragten Entwicklungsprozesse sollen der Stabilisierung und besseren Verankerung vor Ort dienen. So soll kulturelle Teilhabe auch in unsicheren Zeiten sichergestellt werden.
Pressemitteilung Förderentscheidung gefallen PROFIL: SOZIOKULTUR
Pressemitteilung Antragsfrist verlängert 07.10.22 PROFIL: SOZIOKULTUR
Pressemitteilung Antragsportal öffnet PROFIL: SOZIOKULTUR
Sie möchten Ihre Einrichtung verändern, weiterentwickeln und zukunftssicher aufstellen? Dann können Sie für diese Entwicklung einen Förderantrag stellen. Ziele des Prozesses sollen sein:
- das eigene Profil und Potenzial für gesellschaftlich relevante, partizipative Kulturarbeit zu schärfen
- gesellschaftlich drängende Fragen und Aufgaben aufzugreifen und die Bedeutung/Bedarfe für Organisation, Angebote, Personal und Zielgruppen zu klären
- Ressourcen und mögliche Synergien mit anderen Einrichtungen/Partner*innen zu untersuchen. Mögliche Inhalte können sein: Räume, Orte, Material, Ideen, Konzepte, Ausstattung, Finanzen, Personal, Administration etc.
- Sichtbarkeit erhöhen und Kommunikation und Austausch mit lokalen oder regionalen Stakeholdern, der Verwaltung und Kooperationspartnern neu anzuregen, zu vertiefen oder auszuprobieren.
- langfristige Finanzierungs- und Beschäftigungsmodelle ggf. mit der Verwaltung zu entwickeln.
Die Zusammenarbeit mit öffentlichen Träger*innen - insbesondere mit Kulturverwaltung oder freien Kollektiven/Initiativen ist mit Blick auf örtliche Verankerung ausdrücklich erwünscht.
freie juristische Träger*innen, die als gemeinnützig anerkannt sind (ein gültiger Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid muss vorliegen), d.h. gemeinnütziger eingetragene Vereine (e.V.), gGmbH, gUG und gemeinnützige Stiftungen aus den Feldern der Kulturarbeit, der Soziokultur, der Kulturellen Bildung sowie der Medienkulturarbeit mit Sitz in Deutschland.
Träger*innen, die bereits im Rahmen von "Profil: Soziokultur" gefördert wurden, sind auch antragsberechtigt. Es müssen neue Prozessvorhaben beantragt werden, allerdings muss es sich dabei nicht unbedingt um ein ganz neues Thema handeln. Bitte erläutern Sie in dem Fall, inwieweit das neu beantragte Vorhaben sich vom vorherigen unterscheidet / neue Aspekte ermöglicht / eine inhaltliche Erweiterung darstellt.
Die Bewerbung von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen ist willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit wird keine Auswirkung auf die Förderentscheidung haben.
Mind. 5.000 Euro, max. 20.000 Euro und nicht mehr als 90% der Gesamtausgaben.
Zum Beispiel:
Antragssumme 10.000 Euro – mindestens 11.111 Euro Gesamtausgaben
Antragssumme 20.000 Euro – mindestens 22.222 Euro Gesamtausgaben
Vom 01.09. bis 07.10.2022 (bis 24 Uhr) über das online Antragsportal des Fonds Soziokultur.
Bitte beachten Sie, dass jede/r Träger*in nur einen Antrag stellen darf.
Mitte Dezember 2022 werden die Antragsteller*innen per Mail über die Entscheidung des Kuratoriums informiert.
Die beantragen Fördergelder stehen in der Zeit vom 01. Januar bis 30. Juni 2023 zur Verfügung. Alle Ausgaben müssen innerhalb dieses sechsmonatigen Zeitraums stattfinden.
Ausgaben vor und nach diesem Zeitraum können nicht gefördert werden.
Der Fonds Soziokultur organisiert Informationsveranstaltungen zum Förderprogramm. Hier geht es zur Anmeldung.
Bitte beachten Sie, dass für das Förderprogramm "Profil: Soziokultur" im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR, eigene Richtlinien gelten.
WELCHE Ausgaben sind förderfähig?
- Honorarkosten
- Personalkosten von festangestelltem Personal (Arbeitgeberbrutto von sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter*innen, die nicht anderweitig bereits finanziert sind = keine Doppelfinanzierung)
- Ehrenamtspauschalen und Aufwandsentschädigungen
- Künstlersozialkasse (KSK)
- Gesetzliche Sozialabgaben für z.B. Minijobber
Es sind nur Personal- und Honorarkräfte mit Wohnsitz in Deutschland in den beantragten Vorhaben förderfähig. Das Bundesprogramm NEUSTART KULTUR zielt auf die Stabilisierung der Kulturschaffenden in Deutschland.
Welche Ausgaben sind NICHT förderfähig?
- eine Entlohnung (auch Ehrenamtspauschalen) von Vorstandsmitgliedern
- Sachausgaben, Material, Reise- und Übernachtungskosten, Verpflegung, Mieten, Versicherung (z.B. Berufsgenossenschaft, Betriebshaftpflicht oder ähnliches)
- Alle anderen Ausgaben, die hier oben nicht aufgelistet sind, wie z.B. Bürokosten oder Gebühren
- Leistungen, zu denen es keine Zahlungsbewegung gibt (rein ehrenamtliche Mitarbeit, Honorarverzicht, so genannte geldwerte Leistungen)
Wer ist NICHT antragsberechtigt?
Vereine ohne anerkannte Gemeinnützigkeit, öffentliche und kirchliche Träger*innen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Einzelpersonen, Initiativen/Kollektive ohne Rechtsträgerschaft.
Was wird NICHT gefördert?
- Künstlerische und kulturelle Projekte sowie Produktionen
- Vorbereitungs- und Recherchearbeit für Projekte
- Stipendien, Festivals oder regelmäßiges Programmangebot
- Schulungen zum Erwerb von technischem Wissen (z.B. Excel-Software)
"Profil: Soziokultur" ist ein Förderprogramm für den Weiterentwicklungsprozess der Antragstellenden. Deshalb können keine Projektvorhaben beantragt werden.
WAS muss im KOSTEN- und FINANZIERUNGSPLAN angegeben werden?
- Im Kostenplan dürfen nur die oben aufgeführten förderfähigen Ausgaben aufgeführt werden.
- Es ist nicht möglich, die Ko-Finanzierung von 10 % über nicht förderfähige Sachausgaben aufzubringen, alle Ausgaben müssen also Personal- oder Honorarkosten sein.
- Der Kostenplan muss die gesamten Ausgaben des Prozesses darstellen, d.h. nicht nur die Ausgaben und Einnahmen, die Sie beim Fonds Soziokultur beantragen.
- Im Kosten- und Finanzierungsplan dürfen nur Ausgaben/Einnahmen kalkuliert werden, zu denen es später eine belegbare Zahlungsbewegung geben wird.
- Bitte beachten Sie, dass der Kostenplan aus dem Antrag im Falle einer Bewilligung die Grundlage des Fördervertrags sein wird.
WIE kann KO-FINANZIERT werden?
- Die Ko-Finanzierung (mindestens 10% des Gesamtbudgets) kann aus Eigenmitteln, Einnahmen und/oder Drittmitteln erfolgen
- Drittmittel sind alle Förderungen/Zuwendungen von privaten oder öffentlichen Institutionen (z.B. Stiftungen, Banken, Land, Kommune etc.). Private Spenden, Mitgliedsbeiträge und Rücklagen gelten als Eigenmittel.
Eine Ko-Finanzierung aus anderen NEUSTART KULTUR-Programmen oder anderen Förderprogrammen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist nicht möglich.
WIE gestaltet sich das Auswahlverfahren?
Alle beantragten Vorhaben werden nach Ablauf der Antragsfrist vom Kuratorium des Fonds Soziokultur begutachtet (kein Windhundverfahren!).
Die Auswahlsitzung findet Anfang Dezember 2022 statt. Über das Ergebnis werden alle Antragsteller*innen bis Mitte Dezember 2022 per E-Mail informiert.
WELCHE Kriterien spielen bei der Auswahl der Jury eine Rolle?
- Greift das Vorhaben plausibel wichtige Fragestellungen auf, die sich grundsätzlich auf die Einrichtung bzw. auf die Arbeit und Stabilisierung der/die Träger*in beziehen?
- Werden in dem Antrag die Ressourcen, Partner*innen und die geplanten Abläufe, die für eine wirksame Durchführung erforderlich sind, gut dargelegt?
- Passen die geplanten Aktivitäten und das Budget zusammen? Ist das Budget angemessen, realisierbar und gut durchdacht?
- Ist die Idee überzeugend und geht in neuer Weise auf formulierte Herausforderungen ein?
- Sind die Teams in die Entwicklung und Profilierung eingebunden?
- Ist die Zeitplanung realistisch?
Was muss im Falle einer Bewilligung erfolgen und kann bereits vorbereitet werden?
Im Falle einer Bewilligung wird mit den geförderten Träger*innen ein Fördervertrag abgeschlossen.
Um diesen Fördervertrag zu erhalten, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Kopie der aktuellen Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrags
- ein aktueller und vollständiger Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Handelsregister (Alter des Auszugs maximal 1 Jahr, kein Auszug nur über eine Neueintragung von neuen Vorstandsmitgliedern/Geschäftsführer*innen, sondern ein vollständiger Auszug mit allen Namen des aktuellen Vorstands/Geschäftsführung).
- letzter Körperschafssteuerfreistellungsbescheid.
Der Kosten- und Finanzierungsplan aus dem Antrag wird Grundlage des Fördervertrags. Eine Aktualisierung des Kostenplanes ist möglich. In diesem Fall muss mit den obigen Unterlagen auch ein aktualisierter Kostenplan eingereicht werden. Wenn dies nicht geschieht, wird automatisch der Kosten- und Finanzierungsplan aus dem Antrag als Grundlage des Fördervertrages genommen.
Es muss die Vergabeordnung des Bundes beachtet werden: Bei vergleichbaren Dienstleistungen, z.B. Grafik, Foto-/Videodokumentation, Programmierung einer Internetseite, Technische Betreuung etc., mit Auftragswert ab 1.000,01 € (netto) müssen Sie bei drei Anbietern schriftliche Angebote auf der Grundlage einer schriftlichen Leistungsanfrage einholen.
Bei festangestelltem Personal: Wenn eine neue Stelle geschaffen wird, muss diese öffentlich ausgeschrieben werden (z.B. Zeitung, Webseite, Newsletter), die mind. 2 Wochen lang öffentlich sichtbar ist. Dies gilt nicht für bereits beschäftige Mitarbeiter*innen
Wenn Sie vom Fonds Soziokultur eine Förderzusage erhalten, dürfen Sie mit den im Kostenplan aufgeführten Personen ab dem 15. Dezember 2022 Verträge abschließen, wenn das Leistungsdatum nicht vor dem 01.01.23 beginnt.
Profil: Soziokultur - Abgeschlossen
Mit dem Förderprogramm PROFIL:SOZIOKULTUR führte der Fonds Soziokultur die sechste Ausschreibung im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) durch. Die Auswahlkommission und das Kuratorium des Fonds Soziokultur haben aus insgesamt 785 eingereichten Anträgen 654 zur Förderung ausgewählt. Damit gehen rund 16,9 Mio. Euro im Rahmen des Sonderprogramms NEUSTART KULTUR an freie Träger der Soziokultur, der Kulturellen Bildung, der Medienbildung und der Kulturarbeit in ganz Deutschland.
Pressemitteilung Mittelausschreibung PROFIL:SOZIOKULTUR
Pressemitteilung Vergabeergebnis PROFIL:SOZIOKULTUR
Re:Vision X - Online-Begleitprogramm für geförderte Träger
Diversität, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Globalität, Digitalität und Nachhaltigkeit sind gesellschaftliche Querschnittsthemen. In einem zusätzlichen Begleitprogramm lädt der Fonds Soziokultur die geförderten Träger/Einrichtungen zu verschiedenen Formaten, die Bezug zu diesen Metathemen nehmen, um sich während ihres Prozesses untereinander und mit internationalen Expert*innen zu vernetzen, auszutauschen und beraten zu lassen.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.
Zwischenbilanz - Sonderprogramm NEUSTART KULTUR
Der Fonds Soziokultur e.V. konnte aus Mitteln des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in fünf Mittelausschreibungen in einem Zeitraum von sieben Monaten aus 1556 eingereichten Projektanträgen 561 partizipative Kulturprojekte mit einem Förderumfang von insgesamt 11 Millionen Euro bewilligen.
Eine bundesweite Übersicht der Projektstandorte und Förderquote finden Sie in unserer Infografik.
Pressemitteilung vom 24.09.21 (Verlängerung der Antragsfrist)
Pressemitteilung Zwischenbilanz Sonderprogramm NEUSTART KULTUR
AUFTAKT - themenoffene Ausschreibung
Gefördert werden Projekte, die rasche Unterstützung benötigen, um die Realisierung mit den eingeplanten Teams zu ermöglichen. Hierunter fallen zum Beispiel Projekte, die bereits geplant waren, jedoch aufgrund fehlender Fördermittel oder pandemiebedingt „in der Warteschleife“ stecken. Dabei ist das Ziel, mit den bisher eingeplanten Teams, insbesondere den freien Mitarbeiter*innen rasch arbeiten zu können.
* Antragsmöglichkeit: 15. August 2020 - 15. September 2020
* Projektzeitraum: 31. Oktober 2020 - 30. September 2021
* 224 Projekte wurden bewilligt
Pressemitteilung Mittelausschreibung AUFTAKT
Pressemitteilung Vergabeergebnis AUFTAKT
Ta1: Netzwerke + Neue Schnittstellen
Soziokulturelle Arbeit gelingt in wechselnden Kooperationen und ungewöhnlichen Netzwerken. Die Krise zeigt deutlich die Stärken und Schwächen im eigenen, aber auch in benachbarten Feldern. Gefördert werden Projektträger*innen, die in Kooperation z.B. mit einem oder mehreren öffentlichen Träger(n) und/oder Einrichtungen anderer Bereiche wie Soziales, Bildung, Stadtentwicklung, Digitales etc. Formen der auch ungewohnten Zusammenarbeit in konkreter Praxis erproben
* Antragsmöglichkeit: 01. - 31. Oktober 2020
* Projektzeitraum: Dezember 2020 - 30. September 2021
* 80 Projekte wurden bewilligt
Pressemitteilung Mittelausschreibung Ta1
Pressemitteilung Vergabeergebnis Ta1
Ta2: Young Experts + Ko-Produktion
Kinder und Jugendliche sind Expert*innen in eigener Sache und sehen andere (Krisen-) Herausforderungen als Erwachsene. In T2 sind Projekte gefragt, in denen Kinder und Jugendliche nicht nur teilnehmen, sondern mitkonzipieren, beraten und produzieren. Kulturelle Bildung wird hier nicht verstanden als Vermittlungsprojekt, sondern als Ko-Produktion. Die Projekte reichen vom Kunstprojekt bis zu soziokultureller „Unternehmensberatung“ durch Kinder, die darauf zielt, die jeweilige Einrichtung mitzugestalten. Öffentliche Sichtbarkeit ist hier besonders relevant.
* Antragsmöglichkeit: 01. - 30. November 2020
* Projektzeitraum: Mitte Januar 2021 - 30. September 2021
* 65 Projekte wurden bewilligt
Pressemitteilung Mittelausschreibung Ta2
Pressemitteilung Vergabeergebnis Ta2
Ta3: Diversität + Inklusion + Vielfalt
Wie gelingt es, das Schlagwort „Diversität“ für die eigene Einrichtung oder Praxis umzusetzen und mit Leben zu füllen? Wer spielt (noch) keine Rolle und warum? Welche beispielhaften Bereiche der eigenen Arbeit können bzw. sollten sich verändern mit Blick auf Personal, Beteiligte sowie Kontaktwege in der Öffentlichkeit? T3 sucht Projekte, die Lücken und Leerstellen der gesellschaftlichen Vielfältigkeit in der eigenen Arbeit hinsichtlich der Bausteine Angebote, Personal oder Kommunikation aufspüren und Schritt für Schritt verändern.
* Antragsmöglichkeit: 04. - 31. Januar 2021
* Projektzeitraum: Mitte März 2021 - 30. September 2021
* 111 Projekte wurden bewilligt
Pressemitteilung Mittelausschreibung Ta3
Pressemitteilung Vergabeergebnis Ta3
Ta4: Digitalität + Soziokultur
Was bedeutet Digitalisierung für Soziokulturelle Arbeit? Gesucht ist die sinnvolle Nutzung der Digitalität etwa für die Sichtbarkeit von Vielfalt, das Mitgestalten, des neuen Storytellings, der passenden Mischung aus real und digital mit neuen Formaten, Teilhabe anderer und ungewöhnlicher Ästhetik.
* Antragsmöglichkeit 01. - 31. März 2021
* Projektzeitraum: Mitte Mai 2021 - 31. Dezember 2021
* 81 Projekte wurden bewilligt
Pressemitteilung Mittelausschreibung Ta4
Pressemitteilung Vergabeergebnis Ta4
Re:Vision - Online-Begleitprogramm für geförderte Projektträger*innen
Der Fonds Soziokultur hat seine bewilligten Projektträger*innen mit einer bilingualen Workshop-Reihe "Re:Vision" parallel zur Projektarbeit mit internationaler Vernetzung, gemeinsamer Reflexion und kollegialem Wissenstransfer begleitet. In 8 Serien kamen in insgesamt 40 Episoden rund 310 Vertreter*innen der bewilligten Projekte zusammen und konnten sowohl miteinander als auch mit 20 internationalen Expert*innen aus vier Kontinenten diskutieren.
Eine Zusammenfassung aller Ergebnisse des Begleitprogramms finden Sie hier.