Was ist Cultural Bridge?

Förderung von Partnerschaften zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland

Cultural Bridge fördert bilaterale Partnerschaften zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland durch die Zusammenarbeit von Arts Council England, Arts Council of Northern Ireland, British Council, Creative Scotland, Fonds Soziokultur, Goethe-Institut London und Wales Arts International / Arts Council of Wales.
Diese Seite gibt lediglich einen kleinen Überblick über das Förderprogramm. Alle vollständigen Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie auf cultural-bridge.info.

infovideo

Worum geht es?

Förderfokus

Was wird gefördert?

Cultural Bridge fördert Partnerschaften zwischen Kulturorganisationen aus Deutschland und dem Vereinigten Königreich. Das Förderprogramm ist in zwei Förderbereiche gegliedert:

  • Förderbereich 1 / TIER 1: Praxisaustausch & Aufbau neuer Partnerschaften
  • Förderbereich 2 / TIER 2: Ko-Produktion und Projektdurchführung für bereits bestehende Partnerschaften
Antragstellung

Wie stelle ich einen Antrag?

Lesen Sie sich zunächst den Förderleitfaden auf der Cultural Bridge Webseite genau durch. Er wird immer einige Wochen vor der nächsten Antragsphase veröffentlicht (i.d.R. im Herbst) und enthält alle Informationen, die Sie für die Antragstellung benötigen. 

Der Antrag wird (auf englisch) über das Antragsportal auf der Cultural Bridge Webseite eingereicht. Der Link zum Portal ist nur in dem Zeitraum sichtbar, in dem Anträge eingereicht werden können.

Die Partnerorganisationen müssen einen gemeinsamen Antrag einreichen. Pro Antrag müssen jedoch zwei getrennte Kostenpläne ausgefüllt werden.

öffentlichkeitsarbeit

Logos

Bitte nennen Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit (Print und Online) das Programm Cultural Bridge und den Fonds Soziokultur als Fördergeber und platzieren Sie beide Logos:

Download Logo Fonds Soziokultur (png)
Download Logo Fonds Soziokultur (eps)
und
Download Logo Cultural Bridge (png)

Bitte beachten: Die Künstlersozialkasse ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine „hervorgehobene Nennung“ des Logos eines Förderers (wofür eine Verwendung in gleicher Größe schon ausreicht) eine zu vergütende Werbeleistung darstelle.
Lösung: Das Logo des Fonds Soziokultur muss also auf jeden Fall kleiner wiedergegeben werden als das Logo der/des Antragsteller*in (am besten maximal 50 %) und darf 5 % der jeweils auf einen Blick sichtbaren Fläche nicht überschreiten.

Wie kann ein Cultural Bridge Projekt aussehen?

Bisher geförderte Projekte

Alle bisher geförderten Partnerschaften werden auf der Cultural Bridge Webseite veröffentlicht. Von den geförderten Organisationen selbst verfasste Blogbeiträge geben Einblicke, wie ein Cultural Bridge Projekt konkret ablaufen kann.

Die geförderten Projekten ansehen

Newsletter und Kontakt