Förderung von Partnerschaften zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland
Cultural Bridge fördert bilaterale Partnerschaften zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland durch die Zusammenarbeit von Arts Council England, Arts Council of Northern Ireland, British Council, Creative Scotland, Fonds Soziokultur, Goethe-Institut London und Wales Arts International / Arts Council of Wales.
Diese Seite gibt lediglich einen kleinen Überblick über das Förderprogramm. Alle vollständigen Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie auf cultural-bridge.info.
Was wird gefördert?
Cultural Bridge fördert Partnerschaften zwischen Kulturorganisationen aus Deutschland und dem Vereinigten Königreich. Das Förderprogramm ist in zwei Förderbereiche gegliedert:
Wie stelle ich einen Antrag?
Lesen Sie sich zunächst den Förderleitfaden auf der Cultural Bridge Webseite genau durch. Er wird immer einige Wochen vor der nächsten Antragsphase veröffentlicht (i.d.R. im Herbst) und enthält alle Informationen, die Sie für die Antragstellung benötigen.
Der Antrag wird (auf englisch) über das Antragsportal auf der Cultural Bridge Webseite eingereicht. Der Link zum Portal ist nur in dem Zeitraum sichtbar, in dem Anträge eingereicht werden können.
Die Partnerorganisationen müssen einen gemeinsamen Antrag einreichen. Pro Antrag müssen jedoch zwei getrennte Kostenpläne ausgefüllt werden.
Fristen
Nächstmögliche Antragstellung: 1. Oktober - 12. November 2025
Bekanntgabe der Förderentscheidungen: Februar 2026
Projektstart: April 2026
Logos
Auf die Förderung durch das Programm Cultural Bridge muss auf allen öffentlichen Publikationen (Online und Print), wie bspw. Social Media Beiträge, Flyer, Plakate etc. durch die Platzierung des Logos hingewiesen werden.
► Download Logo Cultural Bridge (png)
Bitte beachten: Die Künstlersozialkasse ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine „hervorgehobene Nennung“ des Logos eines Förderers (wofür eine Verwendung in gleicher Größe schon ausreicht) eine zu vergütende Werbeleistung darstelle.
Lösung: Das Logo von Cultural Bridge muss also auf jeden Fall kleiner wiedergegeben werden als das Logo der/des Antragsteller*in (am besten maximal 50 %) und darf 5 % der jeweils auf einen Blick sichtbaren Fläche nicht überschreiten.
Bisher geförderte Projekte
Alle bisher geförderten Partnerschaften werden auf der Cultural Bridge Webseite veröffentlicht. Von den geförderten Organisationen selbst verfasste Blogbeiträge geben Einblicke, wie ein Cultural Bridge Projekt konkret ablaufen kann.