nach der förderzusage

Fördervertrag

Nachdem Sie Ihre Förderzusage per Mail erhalten haben, ist der nächste Schritt die Erstellung des Fördervertrages. Die Auszahlung von Mitteln ist erst nach Abschluss des Fördervertrages möglich. Den Vertrag erhalten Sie nicht automatisch. Für die Erstellung müssen Sie einige Unterlagen und Informationen per Mail einreichen. Eine ausführliche Checkliste "Von der Bewilligung zum Geld" erhalten Sie mit der Förderzusage.

nach der förderzusage

Kosten- und Finanzierungsplan

Einen Kosten- und Finanzierungsplan (KoFi) mussten Sie bereits bei der Antragsstellung einreichen. Er enthält die Ausgaben (Kostenplan) und zeigt, wie Sie diese finanzieren (Finanzierungsplan). Häufig ergeben sich zwischen Antragstellung und tatsächlichem Projektstart Veränderungen an diesen Planungen. Deswegen sollten Sie für den Fördervertrag einen aktualisierten KoFi (als Excel oder PDF) einreichen. Sie können hierfür gerne den folgenden Musterplan nutzen:

Download Muster Kosten- und Finanzierungsplan

  • Änderungen im KoFi während des Prozesses
  • Ausgaben für festangestelltes Personal
  • Reisekosten
  • Sach- / Verpflegungskosten
  • Vergabevorschriften
nach der förderzusage

Finanzierungsarten

Der Fonds Soziokultur kann Fördermittel auf unterschiedliche Weise verteilen:

  1. Anteilsfinanzierung
    Ein Teil der Gesamtkosten wird von der Förderung übernommen, während der Projektträger die übrigen Mittel selbst aufbringt oder durch andere Quellen finanziert.
  2. Fehlbedarfsfinanzierung
    Die Förderung deckt den finanziellen „Fehlbedarf“, also die Differenz zwischen Gesamtkosten und den bereits anderweitig gesicherten Mitteln.
  3. Festbetragsfinanzierung
    Ein fester Betrag wird zugesagt, unabhängig davon, ob sich die tatsächlichen Projektkosten ändern.

Die Finanzierungsart ist abhängig von weiteren öffentlichen Förderungen und der Höhe des Förderanteils. Die Wahl der Finanzierungsart wird individuell entschieden und im Fördervertrag festgelegt. Für alle Finanzierungsarten gilt: Die Projektausgaben dürfen nicht niedriger als die Förderung sein. Die Auswirkungen der verschiedenen Finanzierungsarten bei Veränderung der Einnahmen oder Ausgaben finden Sie in dieser Übersicht:

Download Finanzierungsarten

während des prozesses

Mittelauszahlung

Fördermittel können erst ausgezahlt werden, wenn der Fördervertrag rechtsgültig unterschrieben ist. Das Geld wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern Sie müssen die Auszahlung (i.d.R. in Teilraten) im Antragsportal selbst beantragen (ein sogenannter Mittelabruf). 
Wichtig: Ihr Antrag ist in unserem Antragsportal mit der E-Mail-Adresse verknüpft, die Sie für die Antragstellung verwendet haben. Sie müssen sich also mit der E-Mail Adresse einloggen, mit der Sie sich registriert/eingeloggt hatten, als Sie den Antrag erstellt haben. Wenn Sie sich mit einer anderen E-Mail-Adresse einloggen oder sich neu registrieren, kann das System Ihren Antrag nicht finden.

Eine ausführliche Anleitung für den Mittelabruf können Sie sich hier herunterladen:

Download Checkliste Mittelabruf

während des prozesses

Logos & Öffentlichkeitsarbeit

Bitte nennen Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit (Print und Online) den Fonds Soziokultur als Fördergeber und platzieren Sie unser Logo. Alle wichtigen Informationen und Downloads finden Sie im Folgenden:

  • Logo und Wortmarke
  • Ihr Prozess auf unserer Website
  • Social Media
Nach dem Prozess

Abrechnung

Nach Abschluss Ihres Projektes müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen, die zeigen, dass die erhaltenen Mittel ordnungsgemäß verwendet wurden und ob das Projekt wie geplant verlaufen ist. Dieser sogenannte Verwendungsnachweis, also die Abrechnung Ihres Projektes, muss innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des Förderzeitraumes (siehe Fördervertrag, ggf. genehmigte Verlängerungen) eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier.