Das Programm „Profil: Soziokultur“ des Fonds Soziokultur unterstützt die strategische und zukunftsorientierte Entwicklung freier soziokultureller Organisationen. Ziel ist es, deren Strukturen langfristig zu stabilisieren und das Profil zu schärfen. Dabei sollte sich das beantragte Vorhaben in eine Gesamtstrategie der Organisation einbetten und nicht isoliert stehen.

Gefördert werden interne Entwicklungsprozesse, die in Zusammenarbeit mit dem eigenen Team, externen Expert*innen sowie durch Peer-to-Peer-Beratung erarbeitet werden. Es können mind. 5.000 Euro und max. 30.000 Euro beantragt werden, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets. Pro Antragsrunde kann nur ein Antrag eingereicht werden (entweder für Profil: Soziokultur oder für die Allgemeine Projektförderung).
 

Im Praxisalltag kommen Reflexion und Zeit für die bewusste, aber zwingend notwendige Entwicklung der Organisation oft zu kurz. Das Programm „Profil: Soziokultur“ ermöglicht wichtige Erkenntnisse und offene Fragen der Gesamteinrichtung unter die Lupe zu nehmen.

Im Gegensatz zur Allgemeinen Projektförderung, in der experimentelle Kulturpraxis mit der Gesellschaft im Mittelpunkt steht, geht es hier um die langfristige Weiterentwicklung im eigenen Team entlang der Gesamtstrategie der Einrichtung. Eine öffentliche Präsentation von Ergebnissen ist nicht zwingend notwendig.

  • 3 Schwerpunkte des Förderprogramms
  • Was wird gefördert?
  • Was wird nicht gefördert?

Profil: Soziokultur richtet sich an freie juristische Träger*innen, die als gemeinnützig anerkannt sind. Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind ausdrücklich willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung.

  • Wer kann einen Antrag stellen?
  • Wer kann keinen Antrag stellen?

Den Förderantrag reichen Sie digital über das Antrags-Portal ein. Dort müssen Sie sich bei der ersten Nutzung neu registrieren. Danach können Sie das Antragsformular ausfüllen, zwischenspeichern, später weiter bearbeiten und nach Fertigstellung einreichen. Das Antragsportal öffnet einmal jährlich, in der Regel mit Frist 2. Mai (23.59 Uhr). 
Aufgrund vieler Serverzugriffe, kann es kurz vor Antragschluss zu technischen Problemen kommen. Wir empfehlen daher, Ihren Antrag deutlich vorher abzusenden. Denn Anträge, die bis 24 Uhr nicht übermittelt werden, können nicht mehr angenommen werden.

Download Muster-Antrag

Prozesse können jahresübergreifend gefördert werden. Das bedeutet, sie müssen nicht im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden. Jedoch dürfen die Prozesse max. 2 Jahre dauern.

Wann die Vorhaben frühestens beginnen dürfen (einschl. der kostenrelevanten Vorbereitungsarbeiten), wird immer bei den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gegeben. Im Jahr 2025 dürfen sie frühestens Mitte September beginnen. Davon ausgenommen sind konzeptionelle Vorarbeiten wie die Suche nach Ko-Finanzierung, Berater*innen oder Kooperationspartner*innen.

Es können in der Regel einmal pro Jahr (Frist 2. Mai) Anträge für Profil: Soziokultur eingereicht werden.

Im Förderprogramm Profil: Soziokultur können Sie mindestens 5.000 Euro und maximal 30.000 Euro beantragen, jedoch nicht mehr als 80 Prozent des gesamten Projektbudgets. Das bedeutet, eine 100-Prozent-Förderung durch den Fonds Soziokultur ist nicht möglich. Mit dem Antrag muss ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan eingereicht werden.

  • Was ist ein Kosten- und Finanzierungsplan (KoFi) und was muss darin angegeben werden?
  • Welche Ausgaben sind förderfähig?
  • Welche Ausgaben sind nicht förderfähig?

Alle Anträge werden vom Kuratorium des Fonds Soziokultur begutachtet. Danach trifft sich das Kuratorium und entscheidet in der Auswahlsitzung, welche Vorhaben für eine Förderung ausgewählt werden. Anschließend teilt die Geschäftsstelle die Entscheidungen des Kuratoriums den Antragsteller*innen ohne Begründung mit. Zu einem früheren Zeitpunkt können wir keine Auskunft über die Entscheidungen geben.