Falls sich seit Ihrem Antrag etwas am Kosten- und Finanzierungsplan (KoFi) geändert hat, reichen Sie uns mit dem Fördervertrag bitte einen aktualisierten KoFi ein. 

  • Änderungen im KoFi während des Projektes
  • Reisekosten
  • Bewirtungskosten
  • Vergabevorschriften

In Ihrer Öffentlichkeitsarbeit (Online und Print) muss auf die Förderung durch den Fonds Soziokultur sowie des übergeordneten BKM (Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) hingewiesen werden. Sie sind daher verpflichtet, auf allen Materialien beide Logos und/oder die Wortmarke zu platzieren. Bitte erwähnen Sie die Förderung auch bei Social Media Posts. Weitere Infos und ein entsprechendes Logopaket zum Download finden Sie im Folgenden:

  • Logo und Wortmarke
  • Ihr Projekt auf unserer Website
  • Social Media

Nach Abschluss Ihres Projektes müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen, die zeigen, dass die erhaltenen Mittel ordnungsgemäß verwendet wurden und ob das Projekt wie geplant verlaufen ist. Dieser sogenannte Verwendungsnachweis, also die Abrechnung Ihres Projektes, muss innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des Förderzeitraumes (siehe Fördervertrag, ggf. genehmigte Verlängerungen) eingereicht werden.
 

Das U25-Programm ist besonders für junge Menschen ausgerichtet, die bisher noch keine oder wenig Erfahrung in der Kulturarbeit haben. Wir wissen, dass insbesondere die Abrechnung erstmal überfordernd sein kann. Deshalb bieten wir allen Geförderten eine Infoveranstaltung zu diesem Thema an und helfen auch gerne per Mail/Telefon. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.