Fördervertrag
Nachdem Sie Ihre Förderzusage per Mail erhalten haben, ist der nächste Schritt die Erstellung des Fördervertrages. Die Auszahlung von Mitteln ist erst nach Abschluss des Fördervertrages möglich. Den Vertrag erhalten Sie nicht automatisch. Für die Erstellung müssen Sie einige Unterlagen und Informationen per Mail einreichen. Eine ausführliche Checkliste "Von der Bewilligung zum Geld" erhalten Sie mit der Förderzusage.
Kosten- und Finanzierungsplan
Einen Kosten- und Finanzierungsplan (KoFi) mussten Sie bereits bei der Antragsstellung einreichen. Er enthält die Ausgaben (Kostenplan) und zeigt, wie Sie diese finanzieren (Finanzierungsplan). Für den Fördervertrag müssen Sie einen aktualisierten KoFi (als Excel oder PDF per Mail) einreichen oder uns kurz darüber informieren, falls sich nichts geändert hat. Verschiebungen in den Kostenpositionen sind möglich und stellen in der Regel kein Problem dar, Sie sollten aber im Anschreiben kurz erläutert werden. Als Grundlage können Sie den folgenden Musterplan nutzen:
Mittelauszahlung
Fördermittel können erst ausgezahlt werden, wenn der Fördervertrag rechtsgültig unterschrieben ist. Das Geld wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern Sie müssen die Auszahlung (i.d.R. in Teilraten) im Antragsportal selbst beantragen (ein sogenannter Mittelabruf). Dafür müssen Sie sich mit derselben Mailadresse einloggen, die Sie auch für die Antragstellung genutzt haben. Nur so können wir Ihren Antrag zuordnen.
Eine ausführliche Anleitung können Sie sich hier herunterladen:
► Download Checkliste Mittelabruf
Logos & Öffentlichkeitsarbeit
Bitte nennen Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit (Print und Online) den Fonds Soziokultur als Fördergeber und platzieren Sie unser Logo. Alle wichtigen Informationen und Downloads finden Sie im Folgenden:
Projektabrechnung
Nach Abschluss Ihres Projektes müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen, die zeigen, dass die erhaltenen Mittel ordnungsgemäß verwendet wurden und ob das Projekt wie geplant verlaufen ist. Dieser sogenannte Verwendungsnachweis, also die Abrechnung Ihres Projektes, muss innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des Förderzeitraumes (siehe Fördervertrag, ggf. genehmigte Verlängerungen) eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Vernetzen Sie sich mit uns auf Social Media, markieren Sie uns auf Posts zum geförderten Projekt und nutzen Sie den Hashtag #fondssoziokultur. Die Links zu unseren Social Media Plattformen finden Sie im Footer dieser Website.