Allgemeine Projektförderung
Die Allgemeine Projektförderung ist das Förderprogramm für konkrete Projektvorhaben.
Es steht unter dem Motto »Wettbewerb um die besten Projektideen«
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltsmittel des Jahres 2024 durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte.
Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.
Wir suchen Projekte „mit“ den Menschen, Projekte "über" Menschen suchen wir nicht.
Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin
(z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung)
Jährlich wiederkehrende Festivals (Ausnahme 1. Festival, konzeptionell verändertes Festival)
Festivals ohne Partizipation (das Zuschauen/Zuhören reicht dabei nicht aus)
Projekte, die ausschließlich innerhalb des Schulunterrichtes stattfinden
rein professionelle Produktionen ohne Partizipation (die Recherche über Menschen reicht in der Regel als Partizipation nicht aus - die Laien sollen aktiv am Entstehen und Aufführen der Produktion beteiligt sein)
Kunstprojekte ohne Partizipation (Kunstprojekte im öffentlichen Raum sind zwar auch Laien zugänglich, aber das Entstehen des Kunstwerkes/der Performance muss bereits in Zusammenarbeit mit den Menschen vor Ort geschehen, damit es partizipativ ist)
Projekte von Einzelpersonen
Initiativen (= Gruppe bestehend aus mindestens 3 Menschen oder 2 Menschen und ein Rechtsträger)
Vereine
Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes
gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Unternehmergesellschaften
private Stiftungen
Kirchliche oder öffentliche Einrichtungen.
Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor kirchlichen und öffentlichen Antragsteller*innen.
Einzelpersonen können keine Förderanträge stellen.
Die Bewerbung von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung/Förderchance.
Die Antragsfrist endet immer am 2. Mai und 2. November eines Jahres. Achtung: Es ist in Aussicht gestellt, dass der Fonds Soziokultur in 2024 mehr Haushaltsmittel erhält. Wenn der Bundestag diesem Haushaltsplan im November zustimmt, wird es KEINE Projektmittelausschreibung im Mai 2024 geben, sondern im Mai wird die Prozessförderung Profil:Soziokultur fortgesetzt. Hier können Sie mehr lesen über die vergangene Prozessförderung: www.profil-soziokultur.de
Der Antragsvordruck ist vier Wochen vorher im Online-Portal geöffnet und schließt automatisch um 24 Uhr des 02.05. oder des 02.11.
Hier finden Sie ein Muster des Förderantrags.
Aufgrund vieler Serverzugriffe, kann es ab 23 Uhr zu technischen Problemen kommen und Ihr Antrag kann nicht mehr eingereicht werden.
Wir empfehlen daher, Ihren Antrag deutlich vorher abzusenden. Wenn der Antrag bis 24 Uhr nicht übermittelt werden konnte, kann er nicht mehr angenommen werden!
Wir haben sechs Online-Beratungstermine angeboten. Leider sind alle ausgebucht.
Bei konkreten Fragen können Sie uns gerne innerhalb unserer Geschäftszeiten oder per Mail kontaktieren.
Da dies derzeit sehr viele Menschen tun, haben wir allerdings leider keine Kapazitäten mehr für konzeptionelle oder inhaltliche Beratung hinsichtich der Förderchance Ihres Vorhabens. Fragen zum Antragsportal, zur Antragstellung und zum Antragsvordruck beantworten wir natürlich sehr gerne.
Weitere Informationen:
Mindestens 3.000 Euro - maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes.
Die Vorhaben dürfen (einschl. der kostenrelevanten Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den Entscheidungssitzungen des Fonds-Kuratoriums beginnen. Konzeptionelle Vorarbeiten wie Gespräche mit möglichen Kooperationspartner*innen, potentiellen Förderern, möglichen Aufführungsorten, gewünschten Künstler*innen zählen nicht zum kostenrelevanten Start, sondern dürfen vorher durchgeführt werden:
Antragsfrist 2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Antrags-Jahres Achtung: Es ist in Aussicht gestellt, dass der Fonds Soziokultur in 2024 mehr Haushaltsmittel erhält. Wenn der Bundestag diesem Haushaltsplan im November zustimmt, wird es KEINE Projektmittelausschreibung im Mai 2024 geben, sondern im Mai wird die Prozessförderung Profil:Soziokultur fortgesetzt. Hier können Sie mehr lesen über die vergangene Prozessförderung: www.profil-soziokultur.de
Antragsfrist 2. November: Projektstart ab 01.02. des Folgejahres
Das Projekt muss nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden, der Fonds Soziokultur kann jahresübergreifend fördern.
Die Projekte dürfen nicht länger als 3 Jahre andauern.
Über die Förderung entscheidet ausschließlich das Kuratorium auf seinen Auswahlsitzungen.
Antragsfrist 2. Mai: Ende Juni / Anfang Juli des Antrags-Jahres
Antragsfrist 2. November: Anfang / Mitte Januar des Folgejahres
Es gibt keine Quotenvorgabe für die Bereitstellung von Eigen- und Drittmitteln.
Es ist also möglich, einen Antrag einzureichen, der keine Eigenmittel enthält.
Eine 100 %-Förderung durch den Fonds Soziokultur ist nicht möglich.
Geplante Drittmittel müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein.
Im Förderantrag wird ein Kosten- und Finanzierungsplan (KoFi) abgefragt.
Nach einer Bewilligung kann ein KoFi formlos zugesandt werden.
Hier finden Sie einen Vorschlag für eine solchen Plan: Muster-Kostenplan (Excel-Tabelle).
- Der Kosten- und Finanzierungsplan muss alle Ausgaben des Projektes ausweisen
- Im Kostenplan dürfen nur Kosten kalkuliert werden, zu denen es später eine belegbare Geldbewegung geben wird (keine sog. Eigenleistungen/Beistellungen wie z.B. ehrenamtliche Arbeit, kostenlose Bereitstellung von eigener Technik, kostenlose Nutzung von Räumen, Sachspenden etc.).
- Als Eigenanteil dürfen nur Beträge angegeben werden, die später in Euro zum Ausgleich von Ausgaben zur Verfügung stehen (= Geldbewegung).
- Die Ausgaben sollen zu sinnvollen Kostenpositionen zusammengefasst werden. Bitte ergänzen Sie jedoch in Klammern immer Ihre Kalkulationsgrundlage (z.B. bei Honoraren Anzahl der Personen, Stundenlohn/Tagessatz oder kalkulierter Stundenaufwand o.ä.)
- Wenn Personen/Agenturen, die im Projekt mitarbeiten sollen, bereits bei Antragstellung bekannt sind, sollten diese unbedingt namentlich im Antrag (Kostenplan) aufgeführt werden. Dies vereinfacht im Falle einer Bewilligung die Frage, ob diese Leistung ausgeschrieben werden muss oder nicht.
In der Regel sind alle Ausgaben (außer Investitionen) förderfähig, die später im Projektzusammen in Euro entstehen. Die Ausgaben sollten zu den Projektaktivitäten laut Antrag passen. Das können sein:
- Honorarkosten (Honorarkorridor bis 60 €/h, Ausnahnme Gebärdensprachdolmetscher*innen, Tagessätze ca. 500 €/Tag - grundsätzlich gilt das Besserstellungsverbot, eine Honorarkraft darf nicht höher entlohnt werden als eine festangestellte Person)
- Anteilige Personalkosten von festangestelltem Personal (bitte angeben, wie viel % der Arbeitszeit eingerechnet wurden)
- Ehrenamtspauschalen (wenn diese tatsächlich ausgezahlt werden)
- Miete von Räumlichkeiten (wenn diese tatsächlich gezahlt wird)
- Werbung, Drucke Plakate/Flyer, Bau Bühnenbild etc.
- Miete von technischem Equipment
- Reisekosten/Übernachtungskosten nach dem Bundesreisekostengesetz
- Kauf von Kleinstmaterialien (Anschaffungen unter 800 € netto je Einzelanschaffung)
- Gema, KSK, sonst. Gebühren
- Investive Ausgaben: Der Fonds Soziokultur darf keine investiven Ausgaben fördern. Dies sind alle Anschaffungen über 800 € netto je Einzelanschaffung. Sollte der Kostenplan allerdings nur aus Anschaffungen von Kleinstmaterialien (unter 800 €) bestehen und keine sonstigen Ausgaben (z.B. Honorare) enthalten - oder der Anteil des Ankaufs von Kleinstmaterialien in Summe 2.000 € übersteigen, ist der Antrag in seiner Gesamtheit wieder als investiver Antrag zu werten und somit von einer Förderung ausgeschlossen.
- Verwaltungskostenpauschale: Es kann keine pauschale Abrechnung von Büro- oder Verwaltungsausgaben anerkannt werden. Später müssen im Falle einer Förderung alle Ausgaben mit Einzelbelegen nachgewiesen werden (jeder Portokauf, Kauf von Druckpatronen, Telefongebühr etc.).
- Fahrtkostenpauschalen: Reisekosten müssen nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet werden. Pauschale Erstattungen sind nicht förderfähig.
- Eigenleistungen/Beistellungen: Ausgaben, zu denen es später keine Zahlungsbewegung geben wird (ehrenamtlich Leistungen, Honorarverzicht, kostenlose Nutzung von Räumen oder Technik).
- Mietausfallgebühren: Hat der/die Antragsteller*in eigene Räume, die für das Projekt genutzt werden, kann kein Ausfall einer möglichen Vermietung dieser Räume geltend gemacht werden.
Auf unseren Internetseiten steht ein eigener Menüpunkt Online-Portal zur Verfügung.
Hier können Sie Ihren Antrag in einem Online-Formular ausfüllen, zwischenspeichern, später weiter bearbeiten und nach Fertigstellung beim Fonds Soziokultur einreichen.
Sie müssen sich bei der ersten Nutzung unseres Online-Portal neu registrieren.
Der Antragsvordruck ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
1. Halbjahr eines Jahres 01.04. - 02.05. (24 Uhr)
2. Halbjahr eines Jahres 01.10. - 02.11. (24 Uhr)
- FAQ lesen
- Beratungsangebote nutzen
- Projektantrag jemanden zu lesen geben, der das Projekt nicht kennt
- Tipps für Antragsteller*innen
- Artikel "Wie schreibe ich einen guten Antrag"
Was wird gefördert
Der Fonds Soziokultur fördert zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen erprobt werden. Die Vorhaben sollen Modellcharakter besitzen und beispielhaft sein für andere sozio-kulturelle Akteure und Einrichtungen. Damit regt der Fonds einen bundesweiten Wettbewerb um die besten Projektideen an. Ob neue Formen der Bürgerbeteiligung oder künstlerische Impulse im Stadtteil, die Beschäftigung mit der eigenen Geschichte oder Fragen von Integration, Theater, Medien, Pop oder Punk, Interkultur und Inklusion, Ökologie oder Ökonomie. Der soziokulturellen Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Es können auch größere Projekte unterstützt werden, die aufgrund ihrer Konzeption und ihres Umfanges eine längerfristige (mehrjährige) Zeitplanung erfordern. Die Förderung des Fonds ist dabei nicht nur auf die Durchführungsphase des Projektes begrenzt, sondern kann auch die Phase der Konzeptentwicklung einbeziehen. Voraussetzung für solche Förderungen ist, dass die Vorhaben besonderen qualitativen Ansprüchen genügen und geeignet sind, die Bedeutung der Soziokultur für das kulturelle Leben in der Öffentlichkeit darzustellen.
Antragsfristen
Anträge auf Projektförderungen können zweimal im Jahr beim Fonds Soziokultur eingereicht werden:
2. Mai
Dieser Termin ist für Projekte vorgesehen, die im zweiten Halbjahr des laufenden Jahres starten sollten.
Projektbeginn: nicht vor dem 15. Juli.
Die Projekte müssen nicht bis zum 31.12. des Jahres abgeschlossen sein, sondern können auch im nachfolgenden Jahr weitergeführt werden.
2. November
Dieser Termin ist für Projekte bestimmt, die im 1. Halbjahr des Folgejahres starten sollen.
Projektbeginn: nicht vor Ende Januar des Folgejahres.
Antragsvordruck
Der (präzise ausgefüllte) Antragsvordruck bildet die zentrale Grundlage für die Auswahlentscheidungen des Kuratoriums. Dem Antrag müssen keine weiteren Informationsmaterialien (Selbstdarstellungs-Flyer, ausführliche Projektkonzepte etc.) beigefügt werden; Detailliertere Kosten- und Finanzierungspläne können allerdings gerne per Mail nachgereicht werden, diese stellen eine sinnvolle Ergänzung zum digitalen Antrag dar.
Fragen:
Mechthild Eickhoff und Andrea Weiss stehen Ihnen für weitere Fragen telefonisch gerne zur Verfüfgung. Kontakt