Je nach Förderprogramm müssen unterschiedliche Logos platziert werden:
Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:
Die Künstlersozialkasse ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine „hervorgehobene Nennung“ des Logos eines Förderers (wofür eine Verwendung in gleicher Größe schon ausreicht) eine zu vergütende Werbeleistung darstelle.
Lösung: Das Logo des Fonds Soziokultur muss also auf jeden Fall kleiner wiedergegeben werden als das Logo der/des Antragsteller*in (am besten maximal 50 %) und darf 5 % der jeweils auf einen Blick sichtbaren Fläche nicht überschreiten!
Neustart Kultur
Sie müssen drei Logos platzieren (Fonds Soziokultur, BKM, Neustart Kultur).
Sie können die Logos als Paket oder einzeln downloaden:
LOGOPAKETE
Neustart Kultur
Logopaket Fonds Soziokultur - NEUSTART KULTUR
Wortmarke: Gefördert durch den Fonds Soziokultur aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Rahmen von NEUSTART KULTUR.
Mit Logo Profil:Soziokultur
Logopaket Profil:Soziokultur rechteckig
Logopaket Profil:Soziokultur quadratisch
Einzellogos
Wortmarke: Gefördert durch den Fonds Soziokultur aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Rahmen von NEUSTART KULTUR.
BKM
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FONDS SOZIOKULTUR
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NEUSTART KULTUR
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PROFIL:SOZIOKULTUR
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Allgemeine Projektförderung /// U 25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen
Sie müssen nur das Logo des Fonds Soziokultur platzieren.
Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:
Die Künstlersozialkasse ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine „hervorgehobene Nennung“ des Logos eines Förderers (wofür eine Verwendung in gleicher Größe schon ausreicht) eine zu vergütende Werbeleistung darstelle.
Lösung: Das Logo des Fonds Soziokultur muss also auf jeden Fall kleiner wiedergegeben werden als das Logo der/des Antragsteller*in (am besten maximal 50 %) und darf 5 % der jeweils auf einen Blick sichtbaren Fläche nicht überschreiten!
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Logo Fonds Soziokultur
(PNG / 0,03 MB)
Download als Druckdatei:
Logo Fonds Soziokultur
(EPS / 0,05 MB)
Jonge Kunst
Sie müssen nur das Logo "Jonge Kunst" platzieren:
Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:
Die Künstlersozialkasse ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine „hervorgehobene Nennung“ des Logos eines Förderers (wofür eine Verwendung in gleicher Größe schon ausreicht) eine zu vergütende Werbeleistung darstelle.
Lösung: Das Logo des Fonds Soziokultur muss also auf jeden Fall kleiner wiedergegeben werden als das Logo der/des Antragsteller*in (am besten maximal 50 %) und darf 5 % der jeweils auf einen Blick sichtbaren Fläche nicht überschreiten!
Download als Bild:
Logo Jonge Kunst
(JPG / 0,99 MB)
Logo Jonge Kunst schwarz/weiß
(JPG / 0,18 MB)
Download als Druckdatei:
Logo Jonge Kunst
(EPS / 0,70 MB)
Culture Bridge
Sie müssen zwei Logos (Fonds Sozokultur und Culture Bridge) platzieren:
Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:
Die Künstlersozialkasse ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine „hervorgehobene Nennung“ des Logos eines Förderers (wofür eine Verwendung in gleicher Größe schon ausreicht) eine zu vergütende Werbeleistung darstelle.
Lösung: Das Logo des Fonds Soziokultur muss also auf jeden Fall kleiner wiedergegeben werden als das Logo der/des Antragsteller*in (am besten maximal 50 %) und darf 5 % der jeweils auf einen Blick sichtbaren Fläche nicht überschreiten!
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