• Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien stellt im Rahmen seiner Nachwuchsförderung für 2026 zunächst einmalig 300.000 Euro Sondermittel für U25 zur Verfügung.
  • statt der regulären 80 Prozent, ist im Rahmen der Sonderausschreibung 2026 eine Förderung von 90 Prozent des Gesamtbudgets möglich
  • 1.000 € zusätzlich für Organisationen, die U25-Projektverantwortliche rechtlich vertreten und eine Mentorenfunktion übernehmen

U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen ist das Nachwuchsprogramm des Fonds Soziokultur für junge Perspektiven. Das Programm fördert eigenverantwortliche soziokulturelle Projekte von Menschen zwischen 18 und 25 Jahren und soll jungen Kulturschaffenden die ersten Schritte in der Soziokultur erleichtern. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Es können max. 4.000 Euro beantragt werden, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets (für 2026 einmalig 90 %). Das gesamte Budget des Projektes darf 8.000 Euro nicht überschreiten, größere Projekte müssen in der Allgemeinen Projektförderung beantragt werden.

  • Was wird gefördert?
  • Was wird nicht gefördert?

Der*die Antragsteller*in ist die Person, mit der der Fonds Soziokultur die Formalitäten (Fördervertrag, Mittelabrufe, Verwendungsnachweis) regelt. Die projektverantwortliche Person kümmert sich um die Planung und Durchführung des Projektes und behält den Überblick über den Kostenplan. 

  • Wer kann Projektverantwortliche*r sein?
  • Wer kann einen Antrag stellen?
  • Wer kann keinen Antrag stellen?

Den Förderantrag reichen Sie digital über das Antrags-Portal ein. Dort müssen Sie sich bei der ersten Nutzung neu registrieren. Danach können Sie das Antragsformular ausfüllen, zwischenspeichern, später weiter bearbeiten und nach Fertigstellung einreichen. 
Das Antragsportal öffnet in der Regel zweimal jährlich, vom 2. April bis 2. Mai und vom 2. Oktober bis 2. November. Aufgrund vieler Serverzugriffe, kann es kurz vor Antragschluss zu technischen Problemen kommen. Wir empfehlen daher, Ihren Antrag deutlich vorher abzusenden. Anträge, die bis 24 Uhr nicht übermittelt werden, können nicht mehr angenommen werden.

Download Muster-Antrag

Projekte können jahresübergreifend gefördert werden. Das bedeutet, sie müssen nicht im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden. Allerdings dürfen die Projekte max. 2 Jahre dauern.

Wann die Projekte frühestens beginnen dürfen, wird immer bei den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gegeben. In der Regel gilt:

  1. Halbjahr mit Frist 2. November: Projektstart ab Februar des Folgejahres
  2. Halbjahr mit Frist 2. Mai: Projektstart ab Mitte Juli

Davon ausgenommen sind konzeptionelle Vorarbeiten wie die Suche nach möglichen Förderern oder Kooperationspartner*innen.

Im Rahmen der U25-Förderung können maximal 4.000 EUR beantragt werden, jedoch nicht mehr als 80 Prozent des gesamten Projektbudgets. Aufgrund der Sondermittel für U25 ist in diesem Jahr einmalig eine 90 Prozent-Förderung möglich. Eine hundertprozentige Förderung durch den Fonds Soziokultur ist nicht möglich. Außerdem darf das Projektbudget eine Summe von 8.000 Euro insgesamt nicht übersteigen. Projekte mit einem höheren Kostenvolumen müssen in der Allgemeinen Projektförderung beantragt werden.

  • Was ist ein Kosten- und Finanzierungsplan (KoFi) und was muss darin angegeben werden?
  • Welche Ausgaben sind förderfähig?
  • Welche Ausgaben sind nicht förderfähig?

Alle Anträge werden von der U25-Kommission des Fonds Soziokultur begutachtet. Diese besteht aus jungen Menschen aus der Kulturszene und Personen aus dem Stammkuratorium. Nach der Begutachtung entscheidet die Kommission in der Auswahlsitzung, welche Anträge bewilligt werden und welche nicht. Anschließend teilt die Geschäftsstelle die Entscheidungen der Kommission den Antragsteller*innen ohne Begründung mit. Zu einem früheren Zeitpunkt können wir keine Auskunft über die Entscheidungen geben.

Antragsfrist 2. Mai: Förderentscheidung in der Regel Ende Juni / Anfang Juli desselben Jahres
Antragsfrist 2. November: Förderentscheidung in der Regel Anfang / Mitte Januar des Folgejahres