Überblick
U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen ist eine Mikroprojektförderung des Fonds Soziokultur für junge Perspektiven. Das Programm fördert eigenverantwortliche soziokulturelle Projekte von Menschen zwischen 18 und 25 Jahren und soll jungen Kulturschaffenden die ersten Schritte in der Soziokultur erleichtern. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Es können max. 4.000 Euro beantragt werden, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets. Das gesamte Budget des Projektes darf 8.000 Euro nicht überschreiten, größere Projekte müssen in der Allgemeinen Projektförderung beantragt werden.
Förderfokus
Antragsteller*innen
U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen richtet sich explizit an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren. Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind ausdrücklich willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung.
Antragstellung
Den Förderantrag reichen Sie digital über das Antrags-Portal ein. Dort müssen Sie sich bei der ersten Nutzung neu registrieren. Danach können Sie das Antragsformular ausfüllen, zwischenspeichern, später weiter bearbeiten und nach Fertigstellung einreichen.
Das Antragsportal öffnet in der Regel zweimal jährlich mit den Fristen 2. Mai und 2. November. Aufgrund vieler Serverzugriffe, kann es kurz vor Antragschluss zu technischen Problemen kommen. Wir empfehlen daher, Ihren Antrag deutlich vorher abzusenden. Anträge, die bis 24 Uhr nicht übermittelt werden, können nicht mehr angenommen werden.
Projektlaufzeit und Fristen
Projekte können jahresübergreifend gefördert werden. Das bedeutet, sie müssen nicht im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden. Allerdings dürfen die Projekte max. 2 Jahre dauern.
Wann die Projekte frühestens beginnen dürfen, wird immer bei den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gegeben. In der Regel gilt:
- Halbjahr mit Frist 2. Mai: Projektstart voraussichtlich frühestens Mitte September
- Halbjahr mit Frist 2. November: Projektstart ab Anfang Februar des Folgejahres
Davon ausgenommen sind konzeptionelle Vorarbeiten wie die Suche nach Fördermöglichkeiten oder Kooperationspartner*innen.
Projektbudget
Im Rahmen der U25-Förderung können maximal 4.000 EUR beantragt werden, jedoch nicht mehr als 80 Prozent des gesamten Projektbudgets. Das bedeutet, dass keine hundertprozentige Förderung durch den Fonds Soziokultur möglich ist. Das Projektbudget darf eine Summe von 8.000 Euro insgesamt nicht übersteigen. Projekte mit einem höheren Kostenvolumen müssen in der Allgemeinen Projektförderung beantragt werden.
Förderentscheid
Alle Anträge werden von der U25-Kommission des Fonds Soziokultur begutachtet. Diese besteht aus zwei Personen aus dem Stammkuratorium und 4 jungen Menschen aus der Kulturszene. Danach trifft sich die Kommission und entscheidet in der Auswahlsitzung, welche Anträge bewilligt werden und welche nicht. Anschließend teilt die Geschäftsstelle die Entscheidungen der Kommission den Antragsteller*innen ohne Begründung mit. Zu einem früheren Zeitpunkt können wir keine Auskunft über die Entscheidungen geben.
Antragsfrist 2. Mai: Förderentscheidung in der Regel Ende Juni / Anfang Juli desselben Jahres
Antragsfrist 2. November: Förderentscheidung in der Regel Anfang / Mitte Januar des Folgejahres