Fonds Soziokultur
»Musiklabor« // Happy Locals gGmbH

Fragen zum Fonds Soziokultur

Was ist der Fonds Soziokultur?

Der Fonds Soziokultur e.V. ist einer von sechs selbstverwalteten Bundeskulturfonds. Seine Fördermittel werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Verfügung gestellt.

Was macht der Fonds Soziokultur?

Der Fonds fördert zeitlich befristete Projekte mit Modellcharakter, die exemplarisch für die gesellschaftliche Verankerung von Kunst und Kultur stehen. Die Förderung soziokultureller Projekte und Vorhaben soll zur kulturellen Chancengleichheit beitragen und die demokratische Kultur in Deutschland weiterentwickeln. Im Sinne von Menschen machen Kultur unterstützt der Fonds die Selbstorganisation und -verantwortung der zivilgesellschaftlich getragenen Kulturarbeit.

Einblicke in die Arbeit des Fonds Soziokultur sowie Beispiele geförderter Projekte finden Sie auch in unserem Magazin "Kulturszene" (frei verfügbar).

Wen fördert der Fonds Soziokultur?

Gefördert werden Vorhaben von Einrichtungen und Initiativen der Kulturellen Bildung, der Breitenkulturarbeit, der Medienkultur und der Soziokultur mit dem Ziel, kulturelle Teilhabe und Mitwirkung zu stärken. Dauerhafte, institutionelle Förderungen sind dabei nicht vorgesehen. Die Fördermittel sollen so eingesetzt werden, dass weitere öffentliche und/oder private Finanzierungsquellen erschlossen werden und dadurch Drittmittel in die Gesamtfinanzierung von Vorhaben einfließen. Der Fonds fördert insbesondere solche Modellvorhaben, die sonst aus finanziellen Gründen nicht realisierbar wären. Dabei wird freien Trägern (Initiativen, Vereinen) der Vorrang gegeben vor öffentlichen Antragsteller*innen. Die Förderung setzt in der Regel und im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten einen angemessenen Eigenanteil voraus. Auf die Auswertung der Ergebnisse und Erfahrungen wird hinsichtlich von Übertragbarkeit für andere Einrichtungen besonderer Wert gelegt.

Welche Förderprogramme gibt es?

Allgemeine Projektförderung: zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte mit aktiver Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und der Arbeit mit einem kulturellen Medium. Weitere Informationen finden Sie hier. (Anträge für die neue Förderrunde können vom 01. April - 02. Mai 2024 eingereicht werden)

U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen: kleine, experimentierfreudige Kulturprojekte von Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren mit einem konkreten Themenbezug, aktiver Partizipation und zeitlicher Begrenzung. Weitere Informationen finden Sie hier. (Anträge für die neue Förderrunde können vom 01. April - 02. Mai 2024 eingereicht werden)

Profil: Soziokultur: Prozessförderung des Fonds Soziokultur für die Weiterentwicklung von  freien, gemeinnützigen Trägern und Einrichtungen des (sozio-)kulturellen Feldes. Ziel ist die Stabilisierung und Profilierung der eigenen Organisation. Weitere Informationen finden Sie hier. (Anträge können vom 01. April - 02. Mai 2024 eingereicht werden)

Cultural Bridge: Cultural Bridge fördert bilaterale Partnerschaften zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland durch die Zusammenarbeit von Arts Council England, dem Arts Council of Northern Ireland, British Council, Creative Scotland, Fonds Soziokultur, Goethe-Institut London und Wales Arts International / Arts Council of Wales. Durch die Finanzierung von partizipativen Kooperationen, Community Art und Cultural Engagement zielt das Programm darauf ab, neue Beziehungen aufzubauen und die künstlerische Zusammenarbeit und kulturelle Demokratie zu fördern. Weitere Informationen finden Sie hier. (Anträge für die nächste Förderrunde können im Herbst 2024 eingereicht werden)

Wo und wie kann ich einen Förderantrag stellen?

Die Förderanträge müssen im Online-Portal gestellt werden. Für die Förderprogramme gibt es unterschiedliche Antragsvordrucke. Im Online-Portal stellen wir zu allen Förderprogrammen den jeweiligen Vordruck als Online-Formular zur Verfügung. Die Antragsvordrucke sind immer 4 Wochen vor Antragsfrist geöffnet. Sie können dort Ihr jeweiliges Projektvorhaben eintragen, Ihre Angaben zwischenspeichern, zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten und nach Fertigstellung direkt über das Portal beim Fonds Soziokultur einreichen. Die Anträge werden ausschließlich digital eingereicht, das System sendet Ihnen automatisch eine Kopie Ihres Antrages an die E-Mail-Adresse, mit der Sie sich registriert haben. Entscheidungsgrundlage ist ausschließlich der Antragsvordruck, weitere Unterlagen werden vom Kuratorium für die Auswahlentscheidung nicht hinzugezogen.

Die Vordrucke müssen vollständig ausgefüllt werden. Dazu gehören insbesondere Angaben zum/zur Antragsteller*in, eine präzise Projektbeschreibung, die Angabe eines Zeitplanes für das Projekt (einschl. kostenrelevanter Vor- und Nachbereitungszeiten), die Aufstellung eines Kosten- und Finanzierungsplanes und die Angabe einer Fördersumme, die beim Fonds Soziokultur beantragt wird.

Für welche Förderprogramme kann ich zum aktuellen Zeitpunkt (April 2024) einen Antrag stellen?

Zum aktuellen Zeitpunkt (April 2024) bis 02. Mai 2024 können Anträge für die Allgemeine Projektförderung, für U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen und für Profil: Soziokultur gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass jede*r Träger*in pro Antragsrunde nur einen Antrag stellen kann, entweder für ein Projekt (Allgemeine Projektförderung) oder für einen Prozess (Profil: Soziokultur). 

Seitenübersicht