Fonds Soziokultur

Fragen zur Allgemeinen Projektförderung

Was wird im Rahmen der Allgemeinen Projektförderung gefördert?

Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.

Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht.

Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.

Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) kann nicht gefördert werden.

Wer kann einen Antrag für die Allgemeine Projektförderung stellen?

Initiativen (= Gruppe bestehend aus mindestens 3 Menschen oder 2 Menschen und ein Rechtsträger)

Vereine

Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes

gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Unternehmergesellschaften

private Stiftungen

Kirchliche oder öffentliche Einrichtungen.

Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor kirchlichen und öffentlichen Antragsteller*innen.
Einzelpersonen können keine Förderanträge stellen.

Die Anträge sollten in deutscher Sprache gestellt werden; die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderchance.

Wann sind die Antragsfristen für die Allgemeine Projektförderung?

Die Antragsfrist endet immer am 2. Mai und 2. November eines Jahres. 

2. Mai Dieser Termin ist für Projekte vorgesehen, die im zweiten Halbjahr des laufenden Jahres starten sollten.
Projektbeginn: nicht vor dem 15. Juli.

Die Projekte müssen nicht bis zum 31.12. des Jahres abgeschlossen sein, sondern können auch im nachfolgenden Jahr weitergeführt werden.
2. November Dieser Termin ist für Projekte bestimmt, die im 1. Halbjahr des Folgejahres starten sollen.
Projektbeginn: nicht vor Ende Januar des Folgejahres.

 

Anträge können ab vier Wochen vorher im Online-Portal "Antragstellung" eingereicht werden. Das Portal schließt automatisch um 24 Uhr des 02.05. oder des 02.11.

Aufgrund vieler Serverzugriffe, kann es kurz vor 24 Uhr zu technischen Problemen kommen und Ihr Antrag kann nicht mehr eingereicht werden. Wir empfehlen daher, Ihren Antrag deutlich vorher abzusenden.

Bekomme ich Unterstützung bei der Antragstellung?

Ja, wir bieten in dem Monat vor Antragsschluss verschiedene Termine an, bei denen wir in einer Online-Beratung via Zoom über die Förderung und Antragstellung informieren.

Die Online-Beratungen werden ca. einen Monat vor Öffnung des Antragsportals veröffentlicht. Die Anmeldung ist hier möglich.

Wie viel kann im Rahmen der Allgemeinen Projektförderung beantragt werden?

Mindestens 3.000 Euro - maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes.

Projektlaufzeit: Welche zeitlichen Vorgaben gibt es?

Die Vorhaben dürfen (einschl. der kostenrelevanten Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den Entscheidungssitzungen des Fonds-Kuratoriums beginnen. Konzeptionelle Vorarbeiten wie Gespräche mit möglichen Kooperationspartner*innen, potentiellen Förderern, möglichen Aufführungsorten, gewünschten Künstler*innen zählen nicht zum kostenrelevanten Start, sondern dürfen vorher durchgeführt werden:

Antragsfrist 2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Antrags-Jahres

Antragsfrist 2. November: Projektstart ab 15. Januar des Folgejahres


Das Projekt muss nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden, der Fonds Soziokultur kann jahresübergreifend fördern. 


Die Projekte dürfen nicht länger als 3 Jahre andauern. 

Wann und wie werden die Förderentscheidungen der Allgemeinen Projektförderung getroffen?

Über die Förderung entscheidet das Kuratorium des Fonds Soziokultur e.V. Die Geschäftsstelle teilt die Entscheidungen des Kuratoriums den Antragsteller*innen ohne Begründung mit. Zu einem früheren Zeitpunkt kann die Geschäftsstelle keine Auskunft darüber geben, ob Projekte zur Förderung ausgewählt werden oder nicht.

Antragsfrist 2. Mai: Förderentscheidung Ende Juni / Anfang Juli des Antrags-Jahres

Antragsfrist 2. November: Förderentscheidung Anfang / Mitte Januar des Folgejahres

Was sind förderfähige Ausgaben im Rahmen der Allgemeinen Projektförderung?

In der Regel sind alle Ausgaben (außer Investitionen) förderfähig, die später im Projektzusammen in Euro entstehen. Das können sein:

  • Honorarkosten (Honorarkorridor bis 60 €/h)

  • Anteilige Personalkosten von festangestelltem Personal (bitte angeben, wie viel % der Arbeitszeit gerechnet wurden)

  • Ehrenamtspauschalen (wenn diese tatsächlich ausgezahlt werden)

  • Miete von Räumlichkeiten (wenn diese tatsächlich gezahlt wird)

  • Werbung, Drucke Plakate/Flyer, Bau Bühnenbild etc.

  • Miete von technischem Equipment

  • Reisekosten/Übernachtungskosten nach dem Bundesreisekostengesetz

  • Kauf von Kleinstmaterialien (Anschaffungen unter 800 € netto je Einzelanschaffung)

  • Gema, KSK, sonst. Gebühren
Was sind NICHT-förderfähige Ausgaben im Rahmen der Allgemeinen Projektförderung?
  • Investive Ausgaben: Der Fonds Soziokultur darf keine investiven Ausgaben fördern. Dies sind alle Anschaffungen über 800 € netto je Einzelanschaffung. Sollte der Kostenplan allerdings nur aus Anschaffungen von Kleinstmaterialien (unter 800 €) bestehen und keine sonstigen Ausgaben (z.B. Honorare) enthalten - oder der Anteil des Ankaufs von Kleinstmaterialien in Summe 2.000 € übersteigen, ist der Antrag in seiner Gesamtheit wieder als investiver Antrag zu werten und somit von einer Förderung ausgeschlossen.

  • Verwaltungskostenpauschale: Es kann keine pauschale Abrechnung von Büro- oder Verwaltungsausgaben anerkannt werden. Später müssen im Falle einer Förderung alle Ausgaben mit Einzelbelegen nachgeweisen (jeder Portokauf, Kauf von Druckpatronen, Telefongebühr etc.).

  • Fahrtkostenpauschalen: Reisekosten müssen nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet werden. Pauschale Erstattungen sind nicht förderfähig.

  • Eigenleistungen/Beistellungen: Ausgaben, zu denen es später keine Zahlungsbewegung geben wird (ehrenamtlich Leistungen, Honorarverzicht, kostenlose Nutzung von Räumen oder Technik).

  • Mietausfallgebühren: Hat der/die Antragsteller*in eigene Räume, die für das Projekt genutzt werden, kann kein Ausfall einer möglichen Vermietung dieser Räume geltend gemacht werden.
Wo finde ich den Antragsvordruck?

Der (präzise ausgefüllte) Antragsvordruck bildet die zentrale Grundlage für die Auswahlentscheidungen des Kuratoriums. Dem Antrag müssen keine weiteren Informationsmaterialien (Selbstdarstellungs-Flyer, ausführliche Projektkonzepte etc.) beigefügt werden; Detailliertere Kosten- und Finanzierungspläne können allerdings gerne per Mail nachgereicht werden, diese stellen eine sinnvolle Ergänzung zum digitalen Antrag dar.

Auf unserer Webseite steht ein eigener Menüpunkt Online-Portal zur Verfügung. In diesem Portal können Sie Ihren Antrag in einem Online-Formular ausfüllen, zwischenspeichern, später weiter bearbeiten und nach Fertigstellung beim Fonds Soziokultur einreichen.

Der Antragsvordruck ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

1. Halbjahr eines Jahres 01.04. - 02.05. (24 Uhr)

2. Halbjahr eines Jahres 01.10. - 02.11. (24 Uhr)

Wir empfehlen: Schreiben Sie die Texte zuerst in Ihrem Textverarbeitungsprogramm. Loggen Sie sich dann ein und kopieren die jeweiligen Texte in die Formularfelder. Somit ist sichergestellt, dass die Texte auch bei einem Serverproblem erhalten bleiben.

Das folgende Muster zeigt zur Orientierung, wie der spätere Antrag aussehen wird. Das PDF lässt sich nicht ausfüllen, bitte fügen Sie dort auch keinen Text hinzu. Eine Antragstellung ist nur digitial möglich.

Nutzen Sie daher bitte das Online-Formular im Bereich Antragstellung

ACHTUNG: Das Online-Formular ist nur zu festen Zeiten geöffnet und zwar 4 Wochen vor Ablauf der Antragsfrist.

Muster Allgemeine Projektförderung

Weitere Tipps: Was kann ich bei der Antragstellung noch beachten?
Ich habe eine Förderzusage für die Allgemeine Projektförderung erhalten. Was muss ich nun beachten?

Im Anhang Ihrer Bewilligungsmail erhalten Sie eine Checkliste mit Unterlagen, die Sie zur Erstellung Ihres Fördervertrages einreichen müssen. Weitere Informationen sowie die entsprechenden Downloads finden Sie hier.

Wie erhalte ich meine Fördergelder?

Mit der Bewilligung erhalten Sie eine Checkliste mit Informationen, welche Unterlagen/Angaben Sie dem Fonds Soziokultur zusenden müssen. Wenn diese Unterlagen/Informationen geprüft worden sind, erhalten Sie einen Fördervertrag, der die Details der Förderung regelt.

Erst dann können Sie Fördermittel des Fonds abrufen.

Hierfür senden wir Ihnen zusammen mit dem Fördervertrag ein Formular „Mittelabruf“ zu. Mit diesem Formular können Sie die Fördermittel oder Teilbeträge davon abrufen. Sie selbst entscheiden also, wann und in welcher Höhe Ihnen der Fonds Soziokultur die Fördermittel auszahlen soll.

Welche Logos muss ich platzieren und welche Vorgaben muss ich dabei beachten?

Je nach Förderprogramm müssen unterschiedliche Logos platziert werden. Die jeweiligen Vorgaben und Downloads finden Sie in der Checkliste oder auch hier.

Wo finde ich Informationen zu Projektabrechnung und Verwendungsnachweis?

Alle wichtigen Informationen, Anforderungen, Vordrucke etc. zum Verwendungsnachweis erhalten Sie mit dem Fördervertrag. Sie finden viele Informationen zur Projektabrechnung auch hier.

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