Fonds Soziokultur
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Fragen zu U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen

Was ist U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen?

Bei U25 handelt es sich um ein zusätzliches Förderprogramm des Fonds Soziokultur für junge Kulturinitiativen.

Damit will der Fonds Soziokultur Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit geben, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und umzusetzen. Es hat den Anspruch, die kreativen Potentiale junger Menschen zu fördern.

Ziel ist dabei, Jugendliche zum (längerfristigen) Engagement im soziokulturellen Praxisfeld zu ermutigen und Wege der Verwirklichung von guten Ideen aufzuzeigen.

Was wird im Rahmen von U25 gefördert?

Es werden ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte gefördert.

Dabei ist dem Kuratorium die aktive Beteiligung von Laien/nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.

Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.

Generell gilt: Projekte mit Innovationscharakter werden gesucht!

Projektbeispiele finden Sie in unserem Magazin "Kulturszene" sowie in der Übersicht bereits geförderter Projekte.

Was ist im Rahmen von U25 NICHT förderfähig?

Laufende Arbeiten (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) können nicht gefördert werden. Dasselbe gilt für Projekte, deren kostenrelevante Planung bereits begonnen hat. Konzeptionelle Vorarbeiten fallen nicht in diese Kategorie. Aus den geförderten Projekten darf zudem kein Mehrwert entstehen. Sollten Einnahmen entstehen (Ticketverkauf, Spenden, etc.), müssen diese ebenfalls in das Projekt fließen.

Weitere Informationen zu (nicht) förderfähigen Projektvorhaben finden Sie hier.

Wer kann einen Antrag für U25 stellen?

Jede Person zwischen 18 und 25 Jahren mit festem Wohnsitz in Deutschland kann sich mit einem selbst geleiteten Projekt bewerben. 

Dieses Förderprogramm richtet sich bewusst an Personen, die wenig bis gar keine Erfahrung mit Projektföderung haben (Wer bereits Erfahrung hat wird aber keineswegs ausgeschlossen). 

Jede Person kann pro Förderperiode nur einen Antrag stellen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wann sind die Antragsfristen für U25?

Anträge können zweimal im Jahr über unser Online-Portal eingereicht werden. Dieses ist jeweils zwischen dem 02.04.-02.05. und dem 02.10.-02.11. des Jahres geöffnet.  

Wir empfehlen, die Anträge möglichst frühzeitig einzureichen; insbesondere am letzten Tag ab 23 Uhr kann es aufgrund vieler Serverzugriffe zu technischen Problemen kommen und dies kann schlimmstenfalls dazu führen, dass der Antrag bis 24 Uhr nicht mehr übermitteln werden kann. Anträge, die nicht bis 24 Uhr eingereicht wurden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Nehmt gerne an den Online-Infoterminen teil, um Fragen zu klären und sicherzugehen, dass ihr keine wichtigen Infos oder Hinweise verpasst.

Bekomme ich Unterstützung bei der Antragstellung?

Ja, wir bieten in dem Monat vor Antragsschluss verschiedene Termine an, bei denen wir in einer Online-Beratung via Zoom über die Förderung und Antragstellung informieren.

Die Online-Beratungen werden ca. einen Monat vor Öffnung des Antragsportals veröffentlicht. Die Anmeldung ist hier möglich.

Wie viel Fördermittel können beantragt werden?

Im Rahmen der U25 Förderung können Projekte mit maximal 4.000 €, jedoch maximal 80 % der Gesamtkosten gefördert werden.

Achtung neu: Das Projektbudget darf eine Summe von 8.000 Euro insgesamt nicht übersteigen. Projekte mit einem höheren Kostenvolumen müssen in der Allgemeinen Projektförderung beantragt werden.

Es ist nicht möglich, ein Projekt nur mit der Fördersumme des Fonds Soziokultur zu finanzieren (100 %-Förderung).

Mindestens 20% der Gesamtkosten müssen aus Eigen- oder Drittmitteln gedeckt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wo finde ich den Antragsvordruck?

Auf unserer Webseite steht Ihnen ein Login-Bereich mit einem Online-Formular zur Verfügung. Dort können Sie Ihr Projektvorhaben eintragen, zwischenspeichern, zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten und nach Fertigstellung direkt beim Fonds Soziokultur einreichen.

Der (präzise ausgefüllte) Antragsvordruck bildet die zentrale Grundlage für die Auswahlentscheidungen der Kuratoriumskommission. Dem Antrag sollten keine weitere Informationsmaterialien beigefügt werden. Ausnahme: ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, der die grobe Kostenkalkulation im Antragsvordruck detaillierter erläutert.

Wir empfehlen: Schreiben Sie die Texte zuerst in Ihrem Textverarbeitungsprogramm. Loggen Sie sich dann ein und kopieren die jeweiligen Texte in die Formularfelder. Somit ist sichergestellt, dass die Texte auch bei einem Serverproblem erhalten bleiben.

Das folgende Muster zeigt zur Orientierung, wie der spätere Antrag aussehen wird. Das PDF lässt sich nicht ausfüllen, bitte fügen Sie dort auch keinen Text hinzu. Eine Antragstellung ist nur digitial möglich.

Nutzen Sie daher bitte das Online-Formular im Bereich Antragstellung

ACHTUNG: Das Online-Formular ist nur zu festen Zeiten geöffnet und zwar 4 Wochen vor Ablauf der Antragsfrist.

Muster U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen

Beachten Sie auch unsere Tipps für Antragssteller*innen.

Wer entscheidet wann über die Vergabe der Fördermittel für U25?

Über die Mittelvergabe für U25 entscheidet eine gesonderte Kommission. Die Auswahlsitzungen finden ca. 8 bis 10 Wochen nach Ablauf der Antragsfristen statt.

Die Geschäftsstelle teilt die Entscheidungen des Kuratoriums den Antragsteller*innen ohne Begründung mit. Zu einem früheren Zeitpunkt kann die Geschäftsstelle keine Auskunft darüber geben, ob Projekte zur Förderung ausgewählt werden oder nicht.

Wann ist die Projektlaufzeit für U25?

Projektbeginn:

• Die Vorhaben dürfen (einschl. der Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den
   Entscheidungssitzungen der zuständigen Kuratoriumskommission beginnen

• Antragsfrist 2. Mai: Projektbeginn frühestens Mitte Juli des Jahres

  Antragsfrist 2. November: Projektbeginn frühestens Ende Januar des Folgejahres

• Die Projektmittel sind nicht an das Haushaltsjahr gebunden

Projektende:

• Die Projekte müssen nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden

Ich habe eine Förderzusage für U25 erhalten. Was muss ich nun beachten?

Im Anhang Ihrer Bewilligungsmail erhalten Sie eine Checkliste mit Unterlagen, die Sie zur Erstellung Ihres Fördervertrages einreichen müssen. Weitere Informationen sowie die entsprechenden Downloads finden Sie hier.

Wie kann ich die Fördermittel abrufen?

Das erforderliche Formular für den Mittelabruf erhalten Sie zusammen mit dem Fördervertrag. Da das Formular immer von der jeweiligen Finanzierungsart / Gestaltung des Fördervertrages abhängig ist, können wir kein Standard-Formular zur Verfügung stellen.

Sollten Sie Ihr Formular nicht mehr finden, fordern Sie dieses bitte in der Geschäftsstelle an.

Ein Mittelabruf kann per Post, per Fax oder als Scan per Mail gestellt werden.

Der Abschluss eines Fördervertrages ist Voraussetzung für die Auszahlung der Fördermittel.

Welche Logos muss ich platzieren und welche Vorgaben muss ich dabei beachten?

Je nach Förderprogramm müssen unterschiedliche Logos platziert werden. Die jeweiligen Vorgaben und Downloads finden Sie hier.

Wo finde ich Informationen zu Projektabrechnung und Verwendungsnachweis?

Alle wichtigen Informationen, Anforderungen, Vordrucke etc. zum Verwendungsnachweis und zur Projektabrechnung finden Sie hier.

Was mache ich bei weiteren Fragen?

Kurz vor den Antragfristen bieten wir Online-Informationsveranstaltungen an, die über das Förderprogramm und die Antragstellung informieren. Die Termine und Anmeldung finden Sie hier. Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Geschäftsstelle wenden.

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