Fragen zu U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen
Bei U25 handelt es sich um ein zusätzliches Förderprogramm des Fonds Soziokultur für junge Kulturinitiativen.
Damit will der Fonds Soziokultur Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit geben, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und umzusetzen. Es hat den Anspruch, die kreativen Potentiale junger Menschen zu fördern.
Ziel ist dabei, Jugendliche zum (längerfristigen) Engagement im soziokulturellen Praxisfeld zu ermutigen und Wege der Verwirklichung von guten Ideen aufzuzeigen.
Die U25 Förderung richtet sich speziell an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die eigene Projekte durchführen möchten. Wie beim Fonds Soziokultur üblich, werden ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte gefördert. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Beteiligung von Laien/nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.
Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Generell gilt: Projekte mit Innovationscharakter werden gesucht!
Laufende Arbeiten (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) können nicht gefördert werden. Dasselbe gilt für Projekte, deren kostenrelevante Planung bereits begonnen hat. Konzeptionelle Vorarbeiten fallen nicht in diese Kategorie. Aus den geförderten Projekten darf zudem kein Mehrwert entstehen. Sollten Einnahmen entstehen (Ticketverkauf, Spenden, etc.), müssen diese ebenfalls in das Projekt fließen.
Laufende Arbeiten (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) können nicht gefördert werden. Dasselbe gilt für Projekte, deren kostenrelevante Planung bereits begonnen hat. Konzeptionelle Vorarbeiten fallen nicht in diese Kategorie. Aus den geförderten Projekten darf zudem kein Mehrwert entstehen. Sollten Einnahmen entstehen (Ticketverkauf, Spenden, etc.), müssen diese ebenfalls in das Projekt fließen.
Jede Person zwischen 18 und 25 Jahren mit festem Wohnsitz in Deutschland kann sich mit einem selbst geleiteten Projekt bewerben.
Dabei könnt ihr euch gerne rechtlich durch einen Verein, eine Initiative o. ä. vertreten lassen. Die Projektleitung, -planung und -durchführung muss aber klar bei den jungen Projektverantwortlichen liegen.
Dieses Förderprogramm richtet sich bewusst an Personen, die wenig bis gar keine Erfahrung mit Projektföderung haben (Wer bereits Erfahrung hat wird aber keineswegs ausgeschlossen).
Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass Bewerbungen von Nichtmuttersprachler*innen, Nichtakademiker*innen und Personen mit Behinderungen willkommen sind. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkungen auf die Förderentscheidung.
Jede Person kann pro Förderperiode nur einen Antrag stellen.
*** Vom 02. April bis 02. Mai 2023 können Anträge für U25 eingereicht werden ***
Anträge können zweimal im Jahr über unser Online-Portal eingereicht werden. Dieses ist jeweils zwischen dem 02.04.-02.05 und dem 02.10-02.11 des Jahres geöffnet.
Da die Anträge bis zum Ende der Antragsfrist intern bereits bearbeitet und ggf. korrigiert werden empfehlen wir, die Anträge deutlich früher einzureichen. Insbesondere am letzten Tag ab 23 Uhr kann es aufgrund vieler Serverzugriffe zu technischen Problemen kommen.
Nehmt gerne an den Online-Infoterminen teil, um Fragen zu klären und sicherzugehen, dass ihr keine wichtigen Infos oder Hinweise verpasst.
Es gilt jeweils das Datum der Einreichung über das Online-Portal.
Ja, wir bieten in dem Monat vor Antragsschluss verschiedene Termine an, bei denen wir in einer Online-Beratung via Zoom über die Förderung und Antragstellung informieren.
Die Online-Beratungen werden ca. einen Monat vor Öffnung des Antragsportals veröffentlicht. Die Anmeldung ist hier möglich.
Im Rahmen der U25 Förderung können Projekte mit maximal 4000€ oder maximal 80% der Gesamtkosten gefördert werden. Ein Projekt ausschließlich mit der Fördersumme zu finanzieren ist also nicht möglich. Mindestens 20% der Gesamtkosten müssen aus Eigen- oder Drittmitteln gedeckt werden.
Unbare Leistungen (wie das Erlassen von Mietkosten oder eigens geleisteter Arbeit) können nicht als Eigen- oder Drittmittel gezählt werden.
Auf unserer Webseite steht Ihnen ein Login-Bereich mit einem Online-Formular zur Verfügung. Dort können Sie Ihr Projektvorhaben eintragen, zwischenspeichern, zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten und nach Fertigstellung direkt beim Fonds Soziokultur einreichen.
Der (präzise ausgefüllte) Antragsvordruck bildet die zentrale Grundlage für die Auswahlentscheidungen der Kuratoriumskommission. Dem Antrag sollten keine weitere Informationsmaterialien beigefügt werden. Ausnahme: ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, der die grobe Kostenkalkulation im Antragsvordruck detaillierter erläutert.
Wir empfehlen: Schreiben Sie die Texte zuerst in Ihrem Textverarbeitungsprogramm. Loggen Sie sich dann ein und kopieren die jeweiligen Texte in die Formularfelder. Somit ist sichergestellt, dass die Texte auch bei einem Serverproblem erhalten bleiben.
Das folgende Muster zeigt zur Orientierung, wie der spätere Antrag aussehen wird. Das PDF lässt sich nicht ausfüllen, bitte fügen Sie dort auch keinen Text hinzu. Eine Antragstellung ist nur digitial möglich.
Nutzen Sie daher bitte das Online-Formular im Bereich Antragstellung
ACHTUNG: Das Online-Formular ist nur zu festen Zeiten geöffnet und zwar 4 Wochen vor Ablauf der Antragsfrist.
Muster U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen
Beachten Sie auch unsere Tipps für Antragssteller*innen.
Über die Mittelvergabe für U25 entscheidet eine gesonderte Kommission. Die Auswahlsitzungen finden ca. 8 bis 10 Wochen nach Ablauf der Antragsfristen statt.
Die Geschäftsstelle teilt die Entscheidungen des Kuratoriums den Antragsteller*innen ohne Begründung mit. Zu einem früheren Zeitpunkt kann die Geschäftsstelle keine Auskunft darüber geben, ob Projekte zur Förderung ausgewählt werden oder nicht.
Projektbeginn: |
• Die Vorhaben dürfen (einschl. der Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den |
Projektende: |
• Die Projekte müssen nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden |
Im Anhang Ihrer Bewilligungsmail erhalten Sie eine Checkliste mit Unterlagen, die Sie zur Erstellung Ihres Fördervertrages einreichen müssen. Weitere Informationen sowie die entsprechenden Downloads finden Sie hier.
Das erforderliche Formular für den Mittelabruf erhalten Sie zusammen mit dem Fördervertrag. Da das Formular immer von der jeweiligen Finanzierungsart / Gestaltung des Fördervertrages abhängig ist, können wir kein Standard-Formular zur Verfügung stellen.
Sollten Sie Ihr Formular nicht mehr finden, fordern Sie dieses bitte in der Geschäftsstelle an.
Ein Mittelabruf kann per Post, per Fax oder als Scan per Mail gestellt werden.
Der Abschluss eines Fördervertrages ist Voraussetzung für die Auszahlung der Fördermittel.
Je nach Förderprogramm müssen unterschiedliche Logos platziert werden. Die jeweiligen Vorgaben und Downloads finden Sie hier.
Alle wichtigen Informationen, Anforderungen, Vordrucke etc. zum Verwendungsnachweis und zur Projektabrechnung finden Sie hier.
Sollte Ihre Frage noch nicht beantwortet sein, stehen Ihnen Andrea Weiß und Carina Gibat als Ansprechpartnerinnen gerne zur Verfügung: Kontakt