Fonds Soziokultur

Fragen zum Sonderprogramm Neustart Kultur / Profil: Soziokultur

Was ist das Sonderprogramm Neustart Kultur?

Neustart Kultur ist das Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien. Als einer von sechs Bundeskulturfonds erhält der Fonds Soziokultur zusätzliche Gelder, um soziokulturelle Vorhaben zu fördern.

Wird es eine neue Ausschreibung für Neustart Kultur geben?

Das Sonderprogramm der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien ist abgeschlossen. Es sind aktuell keine weiteren Ausschreibungen geplant.

Die Regelprogramme "Allgemeine Projektförderung" und "U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen" des Fonds Soziokultur laufen jedoch wie gewohnt weiter. Vom 02. April bis 02. Mai 2023 ist das Antragsportal für beide Förderprogramme geöffnet. 

Was ist "Profil: Soziokultur"?

Bei der Neuauflage von "Profil: Soziokultur" handelt es sich um das siebte und letzte Förderprogramm des Fonds Soziokultur im Rahmen des Bundesprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Die Ausschreibung ist bereits abgeschlossen. Eine Liste der Geförderten ist hier veröffentlicht.

Die beantragten Vorhaben können innerhalb von sechs Monaten vom 01.01.2023 bis 30.06.2023 durchgeführt werden.

Mit „Profil: Soziokultur“ reagiert der Fonds Soziokultur auf den Bedarf, die Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf Inhalte, Methoden, die Beteiligten, das Personal und die Arbeitsstrukturen von Akteur*innen in der Soziokultur neu zu gestalten. Gefördert werden Entwicklungsprozesse von gemeinnützigen Einrichtungen bzw. Träger*innen, die sich mit entsprechenden strukturellen und strategischen Fragen beschäftigen. Ziel ist es, freie Träger*innen der Soziokultur, der kulturellen Bildung und Medienkulturarbeit auf der Basis der Pandemie- und Krisenerfahrungen bei der Transformation zu unterstützen. Die beantragten Entwicklungsprozesse sollen der Stabilisierung und besseren Verankerung vor Ort dienen. So soll kulturelle Teilhabe auch in unsicheren Zeiten sichergestellt werden.

Förderzeitraum Profil: Soziokultur: Welche zeitlichen Vorgaben gibt es?

Die beantragen Fördergelder für die Neuauflage von Profil: Soziokultur stehen in der Zeit vom 01. Januar bis 30. Juni 2023 zur Verfügung. Alle Ausgaben müssen innerhalb dieses sechsmonatigen Zeitraums stattfinden.

Ausgaben vor und nach diesem Zeitraum können nicht gefördert werden.

Welche Ausgaben sind förderfähig?
  • Honorarkosten
  • Personalkosten von festangestelltem Personal (Arbeitgeberbrutto von sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter*innen, die nicht anderweitig bereits finanziert sind = keine Doppelfinanzierung)
  • Ehrenamtspauschalen und Aufwandsentschädigungen
  • Künstlersozialkasse (KSK)
  • Gesetzliche Sozialabgaben für z.B. Minijobber


Es sind nur Personal- und Honorarkräfte mit Wohnsitz in Deutschland in den beantragten Vorhaben förderfähig. Das Bundesprogramm NEUSTART KULTUR zielt auf die Stabilisierung der Kulturschaffenden in Deutschland.

Welche Ausgaben sind NICHT förderfähig?
  • eine Entlohnung (auch Ehrenamtspauschalen) von Vorstandsmitgliedern
  • Sachausgaben, Material, Reise- und Übernachtungskosten, Verpflegung, Mieten, Versicherung (z.B. Berufsgenossenschaft, Betriebshaftpflicht oder ähnliches)
  • Alle anderen Ausgaben, die hier oben nicht aufgelistet sind, wie z.B. Bürokosten oder Gebühren
  • Leistungen, zu denen es keine Zahlungsbewegung gibt (rein ehrenamtliche Mitarbeit, Honorarverzicht, so genannte geldwerte Leistungen)
Was wird im Rahmen von Profil: Soziokultur (Neustart Kultur) NICHT gefördert?
  • Künstlerische und kulturelle Projekte sowie Produktionen
  • Vorbereitungs- und Recherchearbeit für Projekte
  • Stipendien, Festivals oder regelmäßiges Programmangebot
  • Schulungen zum Erwerb von technischem Wissen (z.B. Excel-Software)

"Profil: Soziokultur" ist ein Förderprogramm für den Weiterentwicklungsprozess der Antragstellenden. Deshalb können keine Projektvorhaben beantragt werden.

Wie erhalte ich einen Fördervertrag?

Sie erhalten einen Fördervertrag nicht automatisch, sondern Sie müssen dem Fonds Soziokultur einen aktuellen Kosten- und Finanzierungsplan zusenden sowie ggf. andere in der Checkliste genannte Unterlagen. Die Checkliste finden Sie im Anhang zur Bewilligungsmail.

Hier haben wir Ihnen einige Unterlagen zum Download zur Verfügung gestellt, die Sie für die Projektabwicklung nutzen können.

Was muss im Falle einer Bewilligung erfolgen und kann bereits vorbereitet werden?

Im Falle einer Bewilligung wird mit den geförderten Träger*innen ein Fördervertrag abgeschlossen.

Um diesen Fördervertrag zu erhalten, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Kopie der aktuellen Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrags
  • ein aktueller und vollständiger Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Handelsregister (Alter des Auszugs maximal 1 Jahr, kein Auszug nur über eine Neueintragung von neuen Vorstandsmitgliedern/Geschäftsführer*innen, sondern ein vollständiger Auszug mit allen Namen des aktuellen Vorstands/Geschäftsführung).
  • letzter Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid.

Der Kosten- und Finanzierungsplan aus dem Antrag wird Grundlage des Fördervertrags. Eine Aktualisierung des Kostenplanes ist möglich. In diesem Fall muss mit den obigen Unterlagen auch ein aktualisierter Kostenplan eingereicht werden. Wenn dies nicht geschieht, wird automatisch der Kosten- und Finanzierungsplan aus dem Antrag als Grundlage des Fördervertrages genommen.

Es muss die Vergabeordnung des Bundes beachtet werden: Bei vergleichbaren Dienstleistungen, z.B. Grafik, Foto-/Videodokumentation, Programmierung einer Internetseite, Technische Betreuung etc., mit Auftragswert ab 1.000,01 € (netto) müssen Sie bei drei Anbietern schriftliche Angebote auf der Grundlage einer schriftlichen Leistungsanfrage einholen.

Bei festangestelltem Personal: Wenn eine neue Stelle geschaffen wird, muss diese öffentlich ausgeschrieben werden (z.B. Zeitung, Webseite, Newsletter), die mind. 2 Wochen lang öffentlich sichtbar ist. Dies gilt nicht für bereits beschäftige Mitarbeiter*innen

Wenn Sie vom Fonds Soziokultur eine Förderzusage erhalten, dürfen Sie mit den im Kostenplan aufgeführten Personen ab dem 15. Dezember 2022 Verträge abschließen, wenn das Leistungsdatum nicht vor dem 01.01.23 beginnt.

Wie kann im Rahmen von Neustart Kultur Ko-Finanziert werden?
  • Die Ko-Finanzierung (mindestens 10% des Gesamtbudgets) kann aus Eigenmitteln, Einnahmen und/oder Drittmitteln erfolgen
  • Drittmittel sind alle Förderungen/Zuwendungen von privaten oder öffentlichen Institutionen (z.B. Stiftungen, Banken, Land, Kommune etc.). Private Spenden, Mitgliedsbeiträge und Rücklagen gelten als Eigenmittel.

Eine Ko-Finanzierung aus anderen NEUSTART KULTUR-Programmen oder anderen Förderprogrammen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist nicht möglich.

Wie kann ich die Fördermittel abrufen?

Das erforderliche Formular für den Mittelabruf erhalten Sie zusammen mit dem Fördervertrag. Da das Formular immer von der jeweiligen Finanzierungsart / Gestaltung des Fördervertrages abhängig ist, können wir kein Standard-Formular zur Verfügung stellen.

Sollten Sie Ihr Formular nicht mehr finden, fordern Sie dieses bitte in der Geschäftsstelle an.

Ein Mittelabruf kann per Post, per Fax oder als Scan per Mail gestellt werden.

Der Abschluss eines Fördervertrages ist Voraussetzung für die Auszahlung der Fördermittel.

Welche Logos muss ich platzieren und welche Vorgaben muss ich dabei beachten?

Je nach Förderprogramm müssen unterschiedliche Logos platziert werden:

Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:

Die Künstlersozialkasse ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine „hervorgehobene Nennung“ des Logos eines Förderers (wofür eine Verwendung in gleicher Größe schon ausreicht) eine zu vergütende Werbeleistung darstelle.

Lösung: Das Logo des Fonds Soziokultur muss also auf jeden Fall kleiner wiedergegeben werden als das Logo der/des Antragsteller*in (am besten maximal 50 %) und darf 5 % der jeweils auf einen Blick sichtbaren Fläche nicht überschreiten!

Im Rahmen der Förderprogramme von NEUSTART KULTUR müssen Sie drei Logos platzieren (Fonds Soziokultur, BKM, Neustart Kultur). Die entsprechenden Logos als Download finden Sie hier.

Wo finde ich Informationen zu Projektabrechnung und Verwendungsnachweis?

Alle wichtigen Informationen, Anforderungen, Vordrucke etc. zum Verwendungsnachweis und zur Projektabrechnung finden Sie hier.

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